1. FC Nürnberg, 27. November 2007
Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Bundesligisten 1. FC Nürnberg im Einzelrichter-Verfahren wegen zweier unsportlicher Verhalten mit einer Geldstrafe von 6.000 Euro belegt. Bei der Partie des VfL Wolfsburg gegen die Nürnberger am 27. Oktober 2007 unterbrach der Schiedsrichter kurzzeitig die Partie, weil im Nürnberger Fanblock ein Knallkörper detonierte. Zudem wurde aus dem Nürnberger Fanblock ein teilweise gefüllter Bierbecher auf das Spielfeld geworfen.
Des Weiteren wurden im Nürnberger Fanblock vor dem Anpfiff der zweiten Halbzeit des DFB-Pokalspiels FC Carl Zeiss Jena gegen Nürnberg am 31. Oktober 2007 eine Rauchbombe, eine Leuchtrakete und mehrere bengalische Feuer gezündet.
Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, es ist damit rechtskräftig.
Geschrieben von: Eodin
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