Die-Fans.de

Stadien, Fans und Leidenschaft - Regionaler Fußball pur

Du bist hier:  Nordost | Startseite » Aktuell » Artikel
Erlebnis Fußball 89 – 192 vollfarbige Seiten mit den Themen aus den Fankurven
u.a. mit Investoren und Protest, Kurvenlieder und ihre Geschichten sowie 50 Jahre Ultras Viola
  • SG Dynamo Dresden, 31. Januar 2017

     

    Andy Gogia und Erich Berko fallen verletzt aus – „Am Ende ein teuer erkämpfter Sieg für uns“


    Von:  Stephan R.T.

    Die SG Dynamo Dresden muss vorübergehend auf Andy Gogia und Erich Berko verzichten. Gogia erlitt einen Einriss des vorderen Syndesmosebandes und einen Riss des Seitenbandes im rechten Sprunggelenk. Berko hat einen unkomplizierten Meniskusschaden im linken Knie erlitten. Das ergaben am Montag die Auswertungen von MRT-Untersuchungen.

    Beide Profis werden konservativ behandelt und absolvieren individuelle Reha-Maßnahmen. In Abhängigkeit vom Heilungsverlauf wird entschieden, wann die Zweitliga-Profis wieder ins Mannschaftstraining einsteigen können.

    „Aufgrund der beiden Verletzungen war es am Ende ein für uns teuer erkämpfter Sieg in Nürnberg. Andy wird uns einige Zeit fehlen, bei Erich hoffe ich, dass er bereits nach dem Heimspiel gegen Union Berlin wieder ins Mannschaftstraining einsteigen kann“, erklärte Dynamos Cheftrainer Uwe Neuhaus. „Wie wichtig Andy und Erich für uns sein können, haben sie bereits mehrfach unter Beweis gestellt. Ich wünsche den Jungs einen optimalen Heilungsprozess, damit sie möglichst schnell wieder an ihre tollen Leistungen anknüpfen können.“

    Andy Gogia und Erich Berko verletzten sich bei Zweikämpfen am Sonntag beim 2:1-Auswärtssieg beim 1. FC Nürnberg und mussten vorzeitig ausgewechselt werden.

    DFB stimmt Dynamo-Antrag zu: Teilausschluss gegen Heidenheim – SGD wird keine weiteren juristischen Schritte gegen DFB-Urteil unternehmen

    Das Bundesgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) unter Vorsitz von Richter Achim Späth hat am Montag mitgeteilt, dass dem Antrag der SG Dynamo Dresden stattgegeben wurde und der am 7. November 2016 vom DFB-Sportgericht verhängte Zuschauerteilausschluss erst zum Heimspiel am 5. April 2017 gegen den 1. FC Heidenheim umgesetzt werden muss.

    Die SGD hatte über ihren Anwalt Prof. Dr. Quirling beantragt, dass der Zuschauerteilausschluss nicht zu den ersten drei Rückrundenheimspielen gegen Union Berlin, Hannover und Kaiserslautern umgesetzt wird, die als Sicherheitsspiele eingestuft wurden.

    „Wir begrüßen es ausdrücklich, dass der DFB unserem Antrag und unseren Argumenten für eine Aufschiebung des Zuschauer-Teilausschlusses gefolgt ist“, erklärte Dynamos kaufmännischer Geschäftsführer Michael Born. „Wir haben uns nach intensiver Beratung mit unserem Anwalt, weiteren juristischen Fachleuten und in enger Abstimmung mit den Vereinsgremien dazu entschieden, keine weiteren juristischen Schritte gegen das Urteil des DFB-Bundesgerichtes zu unternehmen. Dazu bewogen haben uns die äußerst geringen Erfolgsaussichten beim Gang vor das Ständige Schiedsgericht oder ein ordentliches Gericht und die bei einem negativen Ausgang gleichzeitig zu erwartenden hohen Kosten in sechsstelliger Höhe. Als Geschäftsführung der SG Dynamo Dresden ist es unsere Pflicht, Schaden in jedweder Form von unserem Verein abzuwenden. Das mit einem Gang zur nächsten Instanz verbundene finanzielle Risiko erachten wir als zu hoch.“

    „In der schriftlichen Urteilsbegründung des DFB-Bundesgerichtes wird nun nachvollziehbar geschildert, dass die Anzahl von Vorkommnissen zum Widerruf der Bewährung geführt hat. Auch wenn die insgesamt sechs Vorfälle, die letztlich zum Widerruf geführt haben, nicht die Qualität der Taten hatten, die erst zur Bewährung geführt haben, so müssen wir konstatieren, dass juristisch gesehen diese Bewertung vor einem Gericht nicht anfechtbar wäre“, so Born weiter. „Nichtsdestotrotz ist die SG Dynamo Dresden nach wie vor der Auffassung, dass Kollektivstrafen im Fußball nicht zielführend sind. Wir begrüßen vor diesem Hintergrund außerordentlich, dass die Deutsche Fußball Liga unterdessen eine Arbeitsgruppe gegründet hat, die sich mit der Thematik Sportgerichtsbarkeit beschäftigen wird.“

    Der Teilausschluss wird somit zum Heimspiel am 5. April 2017 gegen den 1. FC Heidenheim wirksam. Dabei müssen die Blöcke K1 bis K5 geschlossen bleiben, was 9.055 Stehplätze betrifft. Damit haben die Dauerkarten für die Blöcke K1 bis K5 für die Heimspiele gegen den 1. FC Union Berlin, Hannover 96, den 1. FC Kaiserslautern und den SV Sandhausen Gültigkeit. Zu den Details der Umsetzung des Urteils für das Spiel gegen den 1. FC Heidenheim werden wir im Rahmen der Vorverkaufsmeldung für diese Partie informieren. Der Verein bittet, bis dahin von Nachfragen abzusehen.

    Henry Buschmann

    Zur Tabelle der zweiten Bundesliga

    Geschrieben von:  Stephan R.T.

Kommentare

    Kommentar schreiben

     

    Copyright 2007  Die Fans Media GmbH

    Diese Website nutzt Cookies. Durch die Nutzung unserer Website stimmen Sie der Verwendung von Cookies zu. Mehr Infos: Hier erfahrt ihr alles zum Datenschutz.