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  • BFC Dynamo, 14. Juni 2010

     

    BFV leitet Sportgerichtsverfahren ein


    Von:  Stephan R.T.

    Das Präsidium des Berliner Fußball-Verbandes (BFV) hat nach Auswertung und intensiver Beratung über die Vorkommnisse beim Berliner Pokalfinale am 2. Juni 2010 entschieden, gegen den Verein BFC Dynamo ein Verfahren beim Sportgericht einzuleiten. Dabei beantragt das Präsidium, dass die erste Herrenmannschaft des BFC Dynamo vom kommenden Pokalwettbewerb 2010/11 auszuschließen ist. Die Entscheidung über diesen Antrag obliegt nun dem Sportgericht.

    Der Ausschlussantrag und der dazugehörige Sonderbericht des Schiedsrichters wurden am Freitag dem Sportgericht des BFV übergeben. Mit dem Beginn des Sportgerichtsverfahrens ist nach Auskunft des Vorsitzenden der Spruchkammer in 7 bis 14 Tagen zu rechnen. Der Verband bittet dabei schon jetzt um Verständnis, dass sich der BFV während des laufenden Verfahrens nicht öffentlich zu den Vorkommnissen vom 2. Juni 2010 äußern wird.

    Unabhängig von diesem laufenden Verfahren war das Präsidium des BFV sehr vom couragierten und sportlich-fairen Verhalten von Nico Thomaschewski, Torwart des BFC Dynamo, beeindruckt. Dieser hatte während des Pokalspiels, wie nach Schlusspfiff unentwegt die Anhänger des BFC Dynamo zur Besonnenheit aufgefordert. Auch nach dem Betreten des Innenraums durch rund 150 Fans, die dem Umfeld des BFC Dynamo zu zuordnen waren, trat er nicht den Weg in die Spielerkabine an, sondern versuchte die Fans aus dem Innenraum zurück in die Blöcke zu bewegen. Sein Verhalten sorgte maßgeblich zur Entspannung der Situation.

    Diese Haltung stuft das BFV-Präsidium als beispielslos ein und wird daher Nico Thomaschewski am Sonntag, den 27. Juni 2010, auf dem BFV-Präventionstag im Friedrich-Ludwig-Jahn-Sportpark für sein couragiertes Verhalten auszeichnen. Herr Thomaschewski hat die Annahme der Ehrung bereits zugesagt.

    Kevin Langner

    Geschrieben von:  Stephan R.T.

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