Die-Fans.de

Stadien, Fans und Leidenschaft - Regionaler Fußball pur

Du bist hier:  Nordost | Startseite » Aktuell » Artikel
Erlebnis Fußball 89 – 192 vollfarbige Seiten mit den Themen aus den Fankurven
u.a. mit Investoren und Protest, Kurvenlieder und ihre Geschichten sowie 50 Jahre Ultras Viola
  • SG Roggendorf 96, 06. September 2012

    Berufung gegen Wertung der Pokalpartie gegen die TSG Gadebusch – Geldstrafe wegen Pyrotechnik im Gästeblock


    Gegen die Spielwertung der Partie der SG Roggendorf 96 gegen die TSG Gadebusch (Landespokal Mecklenburg-Vorpommern, 1. Runde / 0:1) legte die SG Roggendorf 96 Einspruch ein. Grund hierfür war der Einsatz eines Gadebuscher Spielers, der aus Sicht der Gastgeber nicht die nötige Spielerlaubnis vorweisen konnte.

    Die Spielordnung des LFV M-V sagt u.a. aus: „Die auf dem Spielerpass erteilte (...) Spielerlaubnis verliert rückwirkend ihre Gültigkeit, sofern bei der Antragsstellung unkorrekte oder fehlerhafte Angaben gemacht wurden.“ Unstrittig ist, dass auf dem Spielerpass des TSG-Spielers unkorrekte Angaben gemacht wurden. Sowohl der Name als auch das Geburtsdatum wurden hier falsch angegeben.

    Der Einspruch wurde vom zuständigen Sportgericht zwar abgewiesen, doch die Roggendorfer sehen sich weiterhin im Recht. Nach erfolgter Prüfung des Sachverhaltes hat der Verein nun beschlossen, in die Berufung zu gehen. Die Entscheidungsgewalt wird somit in den Händen des Verbandsgerichtes liegen.

    Sportgericht verurteilt SG Roggendorf 96 wegen Pyrotechnik im Gästeblock

    Das Sportgericht des Landesfußballverbandes Mecklenburg-Vorpommern hat die SG Roggendorf 96 aufgrund der Vorkommnisse seitens der Fans der TSG Gadebusch beim Pokalspiel der ersten Runde im Landespokal zu einer Geldstrafe von 100 Euro nebst Verfahrensgebühren verurteilt. Schon vor dem Spiel kam Pyrotechnik im Gäste-Fanblock zum Einsatz, während des Spiels wurden bengalische Feuer sowie Rauchbomben gezündet, und auch nach dem Spiel kam es zum Einsatz von Feuerwerkskörpern. In dem Urteil wird der SG Roggendorf unzureichende Präsenz der Ordnungskräfte am Tatort unterstellt, obwohl fünf Ordner im Einsatz waren, und nachweislich vereinzelt bereits gezündete Pyrotechnik aus dem Gefahrenbereich geborgen wurde.

    Die SG Roggendorf 96 geht aufgrund der verhängten Strafe jetzt zivilrechtlich gegen eindeutig identifizierte Störenfriede vor, um auf diesem Wege den finanziellen Verlust auszugleichen und präventiv auf anstehende Spielansetzungen einzuwirken.

    Geschrieben von:  DerEwigGestrige

Kommentare

    Kommentar schreiben

     

    Copyright 2007  Die Fans Media GmbH

    Diese Website nutzt Cookies. Durch die Nutzung unserer Website stimmen Sie der Verwendung von Cookies zu. Mehr Infos: Hier erfahrt ihr alles zum Datenschutz.