VfL Osnabrück, 25. April 2013
Der VfL Osnabrück wird wegen eines Auflagenverstoßes im Rahmen des Zulassungsverfahrens zur dritten Liga für die Saison 2012/2013 mit einer Geldstrafe in Höhe von 92.500 EUR belegt. Diese Entscheidung erreichte den Verein Ende der letzten Woche in Zusammenhang mit den ersten Entscheidungen im Lizenzierungsverfahren für die Saison 2013/2014.
Als Begründung für die Auferlegung der Geldstrafe nennt der Deutsche Fußball-Bund (DFB) die eingetretene Verschlechterung des negativen Eigenkapitals des Vereins im Verlauf des Jahres 2012. Im Lizenzierungsverfahren zur Saison 2012/2013 war dem VfL Osnabrück die Auflage erteilt worden, dass sich das per 31. Dezember 2011 negative Eigenkapital innerhalb eines Jahres nicht weiter verschlechtern dürfe.
Gegen die Auferlegung der Strafe hat der VfL Osnabrück am gestrigen Mittwoch Beschwerde eingelegt. Im Rahmen der Ausgliederung der Lizenzspielerabteilung aus dem Verein in die in Gründung befindliche VfL Osnabrück GmbH & Co. KGaA weist der Zwischenabschluss des Vereins zum 31. Dezember 2012 ein Eigenkapital in Höhe von 1,897 Millionen Euro aus.
Damit wurde aus Sicht des Vereins auch der Aufforderung der DFB-Zentralverwaltung im Rahmen der Lizenzerteilung für die Saison 2012/13 Rechnung getragen, das Augenmerk auf die Vermögenslage zu richten und die Eigenkapitalsituation des Vereins zu verbessern.
Yvonne Lehnfeld
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Geschrieben von: Stephan R.T.
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