VfR Aalen, 13. April 2011
Der Einzelrichter des DFB-Sportgerichts hat den Protest des VfR Aalen gegen die Spielwertung in Saarbrücken abgewiesen. Der VfR hatte mittels Videoaufnahmen eindeutig belegt, dass Schiedsrichter Christian Dietz die Partie 55 Sekunden vor Ablauf der regulären Spielzeit von 90 Minuten beendet hatte und damit einen Regelverstoß beging. Laut Einzelrichter handele es sich dabei aber um eine Tatsachenentscheidung des Schiedsrichters.
Der VfR Aalen hat in seinen verantwortlichen Gremien das am 13. April 2011 eingegangene Urteil des Einzelrichters des DFB-Sportgerichts sorgfältig geprüft und kam zur Entscheidung, hiergegen das vorgesehene Rechtsmittel einzulegen und das Urteil überprüfen zu lassen. Weitere Aussagen werden aufgrund des schwebenden Verfahrens nicht getätigt.
Sebastian Gehring
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Geschrieben von: Stephan R.T.
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