1899 Hoffenheim, 29. Oktober 2013
Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Einspruch der TSG 1899 Hoffenheim gegen die Spielwertung der Bundesligapartie gegen Bayer 04 Leverkusen vom 18. Oktober 2013 abgelehnt.
Alexander Rosen, Direktor Profifußball: „Das Urteil enttäuscht uns natürlich, auch wenn vieles bereits im Vorfeld darauf hingedeutet hat. Wir haben in unserer Argumentation alles dafür getan, dem Gericht die Grundlage für eine Spielwiederholung zu liefern. Das hat leider nicht ausgereicht. Wir schauen uns nun in Ruhe die Urteilbegründung an und werden auf dieser Basis eine Entscheidung treffen.“
Holger Tromp
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Geschrieben von: Stephan R.T.
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