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  • 1. FC Magdeburg, 06. April 2016

     

    DFB-Sportgericht verhängt 4.000 Euro Strafe


    Von:  Stephan R.T.

    Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den 1. FC Magdeburg aufgrund von Vorkommnissen bei vier Meisterschaftsspielen in der laufenden Saison der dritten Liga 2015/2016 am heutigen Dienstag, 5. April 2016, zu einer Strafe von insgesamt 4.000 Euro verurteilt. Vier Fälle unsportlichen Verhaltens von Anhängern des 1. FC Magdeburg bei folgenden Spielen wurden demnach geahndet:

    1. Hallescher FC gegen 1. FC Magdeburg, 26. Januar 2016: Werfen eines Feuerzeuges Richtung eines Hallenser Spielers.
    2. Chemnitzer FC gegen 1. FC Magdeburg, 5. Februar 2016: Verbrennen eines Kleidungsgegenstandes im Magdeburger Fanblock.
    3. 1. FC Magdeburg gegen SC Fortuna Köln, 13. Februar 2016: Zeigen von Bannern mit unsportlichem Inhalt im Magdeburger Fanblock.
    4. VfL Osnabrück gegen 1. FC Magdeburg, 20. Februar 2016: Entzünden einer roten Fackel und werfen dieser in den Innenraum.

    Zunächst hatte der 1. FC Magdeburg dem Strafantrag des Kontrollausschusses des Deutschen Fußball-Bundes mit einer umfangreichen Stellungnahme widersprochen. Der Strafantrag wurde seitens des Sportgerichts des Deutschen Fußball-Bundes bestätigt. Um weitere Verfahrenskosten zu meiden, akzeptiert der 1. FC Magdeburg das Urteil des Sportgerichts des DFB.

    FCM

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    Geschrieben von:  Stephan R.T.

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