VfL Osnabrück, 12. Februar 2014
Der VfL Osnabrück und Claus-Dieter Wollitz haben eine außergerichtliche Einigung erzielt und damit den Grundstein zum Abschluss des Arbeitsgerichtsverfahrens gelegt. Sobald das Gericht die Einigung förmlich festgestellt hat, ist der Rechtsstreit damit beendet.
Im Mai 2013 kündigte Wollitz seinen Rücktritt als Sportdirektor und Cheftrainer zum Saisonende an. Daraufhin kam es zu einem Konflikt zwischen Vereinsführung und Trainer, der in einer außerordentlichen Kündigung durch den VfL und letztlich mit einem Arbeitsgerichtsverfahren endete.
Die nun vom VfL Osnabrück und Claus-Dieter Wollitz erzielte außergerichtliche Einigung sieht die beidseitig einvernehmliche Aufhebung des Dienstverhältnisses zum 30. Juni 2013 vor. Mit dieser Entscheidung ist die Angelegenheit mit einer für beide Seiten zufriedenstellenden Lösung abgeschlossen, sobald das Arbeitsgericht diese förmlich festgestellt hat. Beide Parteien sind übereingekommen, keine weiteren Details zur Einigung zu kommunizieren.
„Wir sind froh darüber, dass der Rechtsstreit mit Claus-Dieter Wollitz mit der Feststellung durch das Arbeitsgericht beigelegt sein wird. Es ist ein gutes Zeichen und spricht für beide Parteien, dass die angestrebte außergerichtliche Einigung erzielt werden konnte“, so VfL-Geschäftsführer Jürgen Wehlend.
Auch Vereinspräsident Christoph Ehrenberg wertet die außergerichtliche Einigung positiv: „Wir danken unserem ehemaligen Trainer Claus-Dieter Wollitz für sein Engagement beim VfL Osnabrück in guten und weniger guten Zeiten, das damit ein gütliches Ende hat.“
Sebastian Rüther
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Geschrieben von: Stephan R.T.
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