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  • 1. FC Lokomotive Leipzig, 05. Oktober 2013

     

    Einstweilige Verfügung – Landgericht Leipzig untersagt Behauptungen des Berliner AK 07


    Von:  Stephan R.T.

    Das Landgericht Leipzig hat am gestrigen Freitag den Unterlassungs-Antrag des 1. FC Lokomotive Leipzig bestätigt, wonach der Berliner AK 07 bestimmte Sachverhalte in Bezug auf die Regionalligapartie des 1. FC Lok gegen den BAK am 1. September 2013 nicht mehr behaupten darf. Nach der einstweiligen Verfügung des Gerichts ist es dem Berliner AK demnach bei einer Strafandrohung eines Ordnungsgeldes von bis zu 250.000 Euro untersagt zu behaupten, dass es zu körperlichen Übergriffen gegen Fans des Hauptstadtclubs gekommen sei, dass es rassistische Beleidigungen gegeben hätte, dass Vereinsvertreter brutal angerempelt und mit Bier überschüttet worden seien, dass BAK-Vertreter aus dem VIP-Bereich flüchten mussten und dass Autos der BAK-Delegation vorm Stadion beschädigt worden seien. Zu unterlassen sei zudem die Behauptung, Ordner und Polizei seien den BAK-Vertretern nicht zur Hilfe gekommen.

    Bei der 0:2-Niederlage des 1. FC Lok gegen den Berliner Verein vor fünf Wochen hatte nach dem zweiten Gegentor in letzter Minute eine Handvoll Zuschauer versucht, zu den Vereinsvertretern des Berliner AK auf die VIP-Tribüne zu gelangen. Die Störer konnten jedoch vom Ordnungsdienst aufgehalten werden, die BAK-Vertreter nach Abpfiff ungehindert in den VIP-Raum gelangen, wo Lok-Präsident Heiko Spauke sich bei BAK-Präsident Mehmet Ali Han persönlich für den Vorfall entschuldigte. Erst drei Tage später veröffentlichte der Berliner AK eine Pressemitteilung mit den bereits genannten Vorwürfen, die über einen bundesweiten Presseverteiler den Weg sogar in viele überregionale Medien fand.

    „Wir sind froh über das Urteil des Landegerichts Leipzig, weil es unsere Sichtweise zu großen Teilen stützt“, erklärt Lok-Präsident Heiko Spauke: „Dass es Störer gab, die versucht haben zu den BAK-Vertretern zu gelangen, war nicht gut. Dafür haben wir uns als Verein auch entschuldigt. Dass der BAK danach jedoch in einer bundesweit verbreiteten Pressemitteilung behauptet hat, tätlich angegriffen und rassistisch beleidigt worden zu sein, war nicht in Ordnung und hat unserem Verein enorm geschadet.“ Wichtig ist dem Lok-Präsidenten dabei auch der Umstand, dass im Verein viele Fußballer mit ausländischen Wurzeln spielen: „Rassismus hat beim 1. FC Lok keinen Platz. Von der Regionalliga-Mannschaft bis hinunter zur jüngsten Jugend-Truppe spielen bei uns fast in jedem Team Ausländer oder Spieler mit Migrationshintergrund. Es kann und darf keine Rolle spielen, woher jemand kommt oder wo er seine Wurzeln hat – Punkt!“

    Bedanken möchte sich der 1. FC Lok zudem beim Anwalt René Krüger von der Kanzlei Brinkmann & Partner, der den Verein in diesem Rechtsstreit vertritt. Spauke: „René Krüger hat sich stark eingebracht und das für uns günstige Urteil durch sein Engagement erst möglich gemacht.“

    René Gruschka

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    Geschrieben von:  Stephan R.T.

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