14. September 2007
Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat gegen den FC Augsburg eine Geldstrafe von 2.000 Euro verhängt. Der DFB-Kontrollausschuss hatte den Club wegen unsportlichen Verhaltens in zwei Fällen angeklagt. Am 16. März 2007 und am 20. Mai 2007 wurden Rauchbomben bei den Bundesliga-Partien in der Allianz-Arena beim TSV 1860 München und gegen den FC Carl Zeiss Jena im Augsburger Rosenaustadion gezündet. Beim Auswärtsspiel bei den ‚Löwen’ gab es nur im Augsburger Block Rauchbomben, gegen Jena wurden sie in beiden Kurven gezündet. Der FC Augsburg hat dem Urteil bereits zugestimmt, damit ist es rechtskräftig. (tr)
Geschrieben von: Systema
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