04. April 2005
Das Bundesgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Einspruch des Bundesligisten FC Hansa Rostock gegen die Wertung des Spiels gegen den FC Schalke 04 abgewiesen und damit die Entscheidung des DFB-Sportgerichts bestätigt. Rostock hatte reklamiert, Schalkes Stürmer Ailton habe den Ausgleichstreffer zum 2:2 erst nach Ablauf der Nachspielzeit erzielt.
Geschrieben von: Systema
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