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  • SG Dynamo Dresden, 14. April 2008

     

    Fangemeinschaft treibt Suche nach Aufsichtsrat-Kandidaten voran


    Von:  Stephan R.T.

    Die Fangemeinschaft Dynamo wird in den nächsten Wochen die Suche nach einem geeigneten Kandidaten für den Aufsichtsrat der SG Dynamo Dresden intensivieren. Durch die Außerordentliche Mitgliederversammlung der SGD am 6. März 2008 erhielt die Fangemeinschaft Dynamo per eindeutigen Satzungsbeschluss den Auftrag, einen Fanvertreter in das Kontrollgremium des Vereins zu entsenden. Die Satzungsänderung wird aufgrund von rechtlichen Bestimmungen erst nach der nächsten ordentlichen Mitgliederversammlung des Vereins wirksam. Bis zu diesem Zeitpunkt wird die Fangemeinschaft Dynamo ihren Aufsichtsrat wählen.

    In den Wochen seit dem Mitgliederbeschluss erarbeitete der Vorstand dazu ein Anforderungsprofil und führte erste Sondierungsgespräche. Um letztlich die Person in das Gremium entsenden zu können, die alle Fans vertritt und die verantwortungsvolle Aufgabe optimal ausfüllt, wird es zusätzlich eine offene Ausschreibung für den Posten geben. Bis zum 25. April 2008 können schriftliche Bewerbungen und Vorschläge an den Vorstand der Fangemeinschaft Dynamo gesandt werden. Entsprechende Schreiben sind postalisch an Fangemeinschaft Dynamo e.V., Postfach 160108 in 01287 Dresden oder per Email an info@fangemeinschaft-dynamo.de zu richten. In einem zweiten Schritt werden Ende April in einer Vorstandssitzung alle Bewerbungen geprüft. Bis Mitte Mai finden dann Gespräche mit den qualifiziertesten Bewerbern statt. Anschließend ernennt der Vorstand bis zu drei Kandidaten, die auf einer Außerordentlichen Mitgliederversammlung der Fangemeinschaft Dynamo voraussichtlich Ende Juni den Anhängern zur direkten Wahl gestellt werden. Damit können die Fans ihren Aufsichtsrat selbst bestimmen.

    Die Fangemeinschaft Dynamo ist sich der Verantwortung, die der künftige Fan-Aufsichtsrat tragen wird, in vollem Umfang bewusst und hat sich aus diesem Grund bewusst ein großes Zeitfenster für die Suche nach dem bestmöglichen Kandidaten gesetzt. Der Fanvertreter soll schließlich nicht nur die Interessen aller Anhänger im Kontrollgremium der SG Dynamo Dresden repräsentieren. Vielmehr obliegen ihm in diesem Amt für den Klub existenzielle Pflichten. Zudem haften alle Aufsichtsräte persönlich dem Verein gegenüber für jeden grob fahrlässig oder vorsätzlich verursachten Schaden. Der Vorstand der Fangemeinschaft Dynamo bevorzugt aus diesem Grund fest in der Fanszene des Vereins verwurzelte Personen, die sich durch ein hohes Maß an Identifikation, Durchsetzungsvermögen und betriebswirtschaftliche Kenntnisse auszeichnen. Die Fangemeinschaft Dynamo ist überzeugt davon, dank dieses Auswahlverfahrens einen Kandidaten zu finden, welcher der von den Mitgliedern der SG Dynamo Dresden übertragenen Verantwortung vollumfänglich gerecht wird.

    „Wir wollen einen Vertreter in den Aufsichtsrat entsenden, der die Wünsche und Sorgen der großen Dynamo-Anhängerschaft kennt und im Gremium darstellen und erörtern kann. Diese Voraussetzungen erscheinen uns wichtig, um die bedeutende Rolle der Fans im Verein gleichberechtigt zu präsentieren. Dazu sollte er ein wirtschaftliches Verständnis und ausgeprägtes Verhandlungsgeschick besitzen. Der zu kooptierende Aufsichtsrat muss nicht zwingend Mitglied der Fangemeinschaft Dynamo sein“, so Florian Schnier, erster Vorsitzender der Fangemeinschaft.

    Robert Pohl

    Geschrieben von:  Stephan R.T.

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