18. September 2007
Am heutigen Abend hat das Sportgericht des Nordostdeutschen Fußball-Verbandes (NOFV) unter Leitung von Wolfgang Zimutha das Urteil für die Oberligapartie des FC Eilenburg gegen den VFC Plauen gefällt, welches in der 73. Minute wegen des Fehlverhaltens eines VFC-Fans abgebrochen werden musste. Das Spiel wird demnach für beide Mannschaften mit 0:2 verloren gewertet, zudem müssen beide Vereine eine Strafe in Höhe von 1.000 Euro zahlen.
Das Sportgericht bestrafte damit die mangelnden Sicherheitsvorkehrungen des gastgebenden FC Eilenburg und machte zudem den VFC für das Fehlverhaltens seines betrunkenen Anhängers – der beim Stand von 1:0 für den FCE den Schiedsrichter-Assistenten umgestoßen hatte – verantwortlich. Beide Vereine haben nach Eingang des schriftlichen Urteils sieben Tag Zeit, um Einspruch einzulegen.
Geschrieben von: Systema
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