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  • BFV, 28. Oktober 2020

     

    Nach Schiedsgerichts-Urteil spielt der 1. FC Schweinfurt 05 im DFB-Pokal gegen den FC Schalke 04


    Von:  Stephan R.T.

    Es bleibt dabei: Der 1. FC Schweinfurt 05 vertritt die bayerischen Farben in der ersten DFB-Pokal-Hauptrunde gegen den FC Schalke 04. Das unabhängige Schiedsgericht hat die Rechtmäßigkeit der Meldung des FC 05 zur DFB-Pokal-Teilnahme 2020/21 durch den Bayerischen Fußball-Verband (BFV) bestätigt. Ein entsprechender Schiedsspruch erging an diesem Dienstagabend. Vorausgegangen war tags zuvor eine mündliche Verhandlung in Nürnberg.

    „Wir haben uns von Beginn an nach Kräften bemüht, in dieser schwierigen Phase eine gerechte Lösung zu finden. Diese schon im Frühjahr geschaffene Lösung wurde jetzt auch so vom unabhängigen Schiedsgericht bestätigt“, sagt der für Rechtsfragen zuständige BFV-Vizepräsident Reinhold Baier in einer ersten Reaktion: „Wir hätten uns diese gerichtliche Auseinandersetzung sehr gerne erspart. Denn am Ende gibt es hier keine Gewinner, Verlierer war der Fußball.“

    Drittligist Türkgücü München war gegen die Meldung von Schweinfurt im einstweiligen Verfügungsverfahren vorgegangen und hatte seinerseits Ansprüche angemeldet, im Pokal-Wettbewerb teilzunehmen. Durch die Entscheidung des Schiedsgerichts in Nürnberg, das der BFV angerufen hatte, steht nun fest, dass – wie vom Verband vorgesehen – Schweinfurt das Erstrundenspiel gegen den FC Schalke 04 bestreitet. Gespielt wird am Dienstag, 3. November 2020 (16.30 Uhr, live bei SKY). Die Schiedsgerichtsvereinbarung schließt einen Gang zu ordentlichen Gerichten aus.

    Türkgücü München hatte zuvor grundsätzliche Zweifel an der Zuständigkeit des Schiedsgerichts geäußert und sich an das Bayerische Oberste Landesgericht gewandt, das am vergangenen Freitag allerdings den vom BFV eingeschlagenen Weg vors Schiedsgericht bestätigte. So konnte am Montag in Nürnberg die mündliche Verhandlung stattfinden.

    Beim Schiedsgericht handelt es sich ausdrücklich um kein Organ des Verbandes oder seiner Gliederungen. Es dient vielmehr – unter Ausschluss des Rechtsweges zu den ordentlichen Gerichten – der vergleichsweisen Regelung und Entscheidung über alle Streitigkeiten, die in einem engen Zusammenhang mit der Mitgliedschaft im BFV stehen. Das Schiedsgericht setzt sich aus dem Vorsitzenden und zwei Beisitzern sowie drei Stellvertretern zusammen. Jeder Schiedsrichter muss die Befähigung zum Richteramt haben. Die Berufung ist durch den Präsidenten des Oberlandesgerichts Nürnberg erfolgt.

    Zum Hintergrund: Der BFV hatte nach dem Ausscheiden von Türkgücü München, das mittlerweile in der dritten Liga spielt, aus der Regionalliga Bayern den 1. FC Schweinfurt 05 zum Ablauf der Meldefrist am 6. September 2020 als bestes Amateurteam Bayerns an den DFB gemeldet. Einen entsprechenden Beschluss hatte der BFV-Vorstand bereits Anfang Mai vor dem Hintergrund der Auswirkungen der Corona-Pandemie gefasst, in der Folge auch die Statuten entsprechend angepasst und das Vorgehen mit allen Beteiligten in beiden Klubs zudem persönlich erörtert. Zur Pokal-Partie der Unterfranken beim FC Schalke 04 war es am 13. September 2020 aber nicht gekommen. Türkgücü München hatte dies 48 Stunden vor dem Anpfiff per Einstweiliger Verfügung verhindert. Der BFV hatte umgehend Widerspruch eingelegt und nach einer mündlichen Verhandlung teilweise auch Recht erhalten. So ist der BFV ausdrücklich nicht dazu verpflichtet worden, wie zunächst per Einstweiliger Verfügung zur kurzfristigen Spielabsetzung erlassen, anstatt Schweinfurt die Münchner zu melden. Daraufhin rief der BFV das zuständige Schiedsgericht in Nürnberg an.

    Im sportgerichtlichen Verfahren hatte das Verbands-Sportgericht des BFV die Beschwerde von Türkgücü München bereits als unbegründet zurückgewiesen. Auch hier war eine mündliche Verhandlung vorausgegangen.

    Fabian Frühwirth

    Geschrieben von:  Stephan R.T.

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