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  • VfL Osnabrück, 26. Februar 2014

     

    Neuen Aufsichtsrat aufgestellt


    Von:  Stephan R.T.

    Im Rahmen ihrer ersten ordentlichen Hauptversammlung wurde bei der VfL Osnabrück GmbH & Co. KGaA durch den einzigen Kommanditaktionär, vertreten durch das Präsidium des Verein für Leibesübungen von 1899 e.V. Osnabrück, ein neuer Aufsichtsrat gewählt. Die Neuwahl stand turnusmäßig innerhalb von acht Monaten nach Ablauf des ersten Geschäftsjahres der Gesellschaft an, welches am 30. Juni 2013 abgeschlossen wurde (Rumpfgeschäftsjahr).

    Der neue Aufsichtsrat der VfL Osnabrück GmbH & Co. KGaA setzt sich zusammen aus den Mitgliedern Axel Balzer (Geschäftsführer, Osnabrück), Olaf Becker (Wirtschaftsprüfer, Dortmund), Manfred Hülsmann (Vorstandsvorsitzender, Georgsmarienhütte), Reinhard Stiehl (Geschäftsführer, Osnabrück), Guido Ullmann (Leiter Geschäftsregion, Melle) und Hendrik Witte (Marketingleiter, Osnabrück). Der Aufsichtsrat wurde für die nächsten drei Jahre gewählt.

    Im Nachgang der Hauptversammlung, welche auch über die Feststellung des Jahresabschlusses und die Entlastung des Gründungsaufsichtsrates sowie der VfL Osnabrück Geschäftsführungs-GmbH, vertreten durch VfL-Geschäftsführer Jürgen Wehlend, positiv entschieden hat, fand eine konstituierende Sitzung des neuen Aufsichtsrates statt. Dieser wählte aus seiner Mitte einstimmig Herrn Olaf Becker zum neuen Aufsichtsratsvorsitzenden und Herrn Reinhard Stiehl zu dessen Stellvertreter. Beide nahmen die Wahl an und bedankten sich für das in Sie gesetzte Vertrauen.

    „Schlüssel zum Erfolg ist wie auf dem Platz auch das Teamplay. Der Aufsichtsrat hat nach unserer Auffassung zwei Aufgaben: Aufsicht und Beratung. Wir werden uns als Team auf diese Aufgaben konzentrieren. Wenn sich jeder mit seinen Stärken und in seiner Rolle für das Ganze einsetzt, kann der gemeinsame Erfolg erreicht werden. Klar definierte und gelebte Strukturen sind wichtige Voraussetzungen für eine verantwortungsvolle, transparente und auf langfristige Wertschöpfung ausgerichtete Unternehmensführung. Effiziente Zusammenarbeit zwischen Geschäftsführung und Aufsichtsrat ist dabei ebenso von Bedeutung wie Offenheit und Transparenz in der Unternehmenskommunikation“, erklärt Olaf Becker (Aufsichtsratsvorsitzender).

    Die Rechte und Pflichten des gewählten Aufsichtsrates der VfL Osnabrück GmbH & Co. KGaA sind eingeschränkt. Er vertritt die Interessen der Kommanditaktionäre, beaufsichtigt und berät die Geschäftsführung. Vertretung und Geschäftsführung der KGaA obliegen der persönlich haftenden Gesellschafterin, der VfL Osnabrück Geschäftsführungs-GmbH. Deren Alleingesellschafter ist der Verein für Leibesübungen von 1899 e.V. Osnabrück.

    Sebastian Rüther

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    Geschrieben von:  Stephan R.T.

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