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  • SG Dynamo Dresden, 11. Dezember 2012

     

    Sportgerichtsurteil bringt DFB-Pokal-Ausschluss


    Von:  Stephan R.T.

    Das DFB-Sportgericht hat die SG Dynamo Dresden wegen der gravierenden Vorfälle beim DFB-Pokal-Zweitrundenspiel bei Hannover 96 in mündlicher Verhandlung zum Ausschluss aus dem DFB-Pokal für die Saison 2013/14 verurteilt. Da der Verein – erst recht nach den Vorfällen vor einem Jahr in Dortmund – als Wiederholungstäter gilt, hätte es zu dieser drastischen Sanktion keine Alternative gegeben, so der Vorsitzende Richter Hans E. Lorenz in seiner Urteilsbegründung.

    Dynamo-Geschäftsführer Christian Müller und Dr. Jörg Heyer, der den Verein in der Verhandlung als Anwalt vertrat, äußerten sich tief enttäuscht über das drakonische Urteil. „Das Sportgericht hat uns bescheinigt, dass Dynamo Dresden nichts falsch gemacht hat. Es bestraft uns trotzdem und zwar noch härter als beim letzten Mal, obwohl wir da auch schon nichts falsch gemacht haben. Das ist ein Teufelskreis, der die Existenz unseres Vereins bedroht und uns die Fan- und Sicherheitsarbeit wirtschaftlich und inhaltlich immer schwerer macht“, sagte Christian Müller. „Perspektivisch verschärft diese Rechtsprechung das gesellschaftliche Problem, vor dem der deutsche Fußball steht, statt es zu lösen.“

    Im Laufe der achtstündigen Verhandlung in der Frankfurter DFB-Zentrale hatte Dynamo argumentativ und mittels Zeugenaussagen nochmals belegen können, dass die Verantwortlichen des Vereins im Vorfeld und am Spieltag gewohnt professionell und angemessen mit den Herausforderungen der brisanten Partie umgegangen waren. Die Arbeit des Fan- und Sicherheitsbeauftragten sowie die umsichtigen Reaktionen der 16 Dresdner Ordner an jenem Abend wurden auch vom Richter ausdrücklich positiv hervorgehoben. Leider wurde dieser Einsatz allerdings von zu vielen Besuchern des Gästeblocks konterkariert, die durch einen Sturm des Einlasses, den Einsatz von Pyrotechnik, das Werfen von Gegenständen, das Betreten des Innenraumes und ihr aggressives Auftreten dafür sorgten, dass die Sportgemeinschaft erneut bundesweit in Misskredit geraten ist und sich als verschuldensunabhängig Haftender nun erneut einer drastischen Sanktion gegenübersieht. Stellvertretend für Dynamo brachte Christian Müller im Rahmen der Verhandlung sein Beschämen über die Vorfälle und das abstoßende Auftreten einer Minderheit der an diesem Abend über 10.000 schwarz-gelben Anhänger zum Ausdruck.

    Dr. Jörg Heyer hatte für den Verein eine möglichst milde Strafe beantragt. Er brachte in seinem Schlussplädoyer die Hoffnung zum Ausdruck, dass die ‚verschuldensunabhängige Haftung‘ im Dialog zwischen Verbänden und Vereinen so bald wie möglich überdacht wird: „Sie passt nicht zu dem Konzept, dass sich wiederholende Vergehen zu immer härteren Strafen führen. Ein Verein, dem attestiert wird, dass er alles in seiner Macht stehende tut, steht solchen Vorfällen und den sich daraus ergebenden immer drastischeren Konsequenzen hilflos gegenüber. Das Phänomen, dass Menschen am Rande von Fußballspielen Straftaten begehen, steht offensichtlich nicht im Kausalzusammenhang mit den Bemühungen der Vereine, dies zu verhindern. Wäre das so, hätte Dynamo Dresden diese Probleme nicht. Der Ansatz der Kollektivbestrafung hat sich nicht bewährt, er funktioniert nicht.“

    Leider wandte das Sportgericht dieses Prinzip nun aber erneut an. Die Gremien der SG Dynamo Dresden werden in den kommenden Tagen beraten, ob sie dem Urteil zustimmen oder vor dem DFB-Bundesgericht in Berufung gehen.

    Enrico Bach

    Zu den Ansetzungen im DFB-Pokal

    Geschrieben von:  Stephan R.T.

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