SC Union 06, 26. Oktober 2011
Das Präsidium des Berliner Fußball-Verbandes (BFV) hat beim Sportgericht ein Verfahren gegen den Verein SC Union 06 wegen falsch gemeldeter und unerlaubter Trikotwerbung eingeleitet.
Das Organ des BFV sieht es als erwiesen an, dass die erste Herrenmannschaft des Vereins in den vergangenen Meisterschaftsspielen der Saison 2011/12 mit einer falsch gemeldeten und unerlaubten Trikotwerbung des privaten Wettanbieters ‚Albers Sportwetten‘ aufgelaufen ist. Die dazugehörigen Unterlagen wurden dem Sportgericht bereits übergeben.
Kevin Langner
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Geschrieben von: Stephan R.T.
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