SpVgg Selbitz 1914, 29. Mai 2014
Das Verbands-Sportgericht (VSG) des Bayerischen-Fußball-Verbandes (BFV) hat die Beschwerde der SpVgg Selbitz gegen die Gruppeneinteilung der Relegation zur Bayernliga zurückgewiesen. Die Sportrichter konnten keinen Verstoß gegen die Auf- und Abstiegsregelung feststellen. Diese sieht vor, dass die Relegationsteilnehmer aus den Bayern- und Landesligen zunächst nach geografischen, spieltechnischen und verkehrstechnischen Gesichtspunkten in drei regionale Gruppen (zwei Dreiergruppen, eine Vierergruppe) eingeteilt werden. Sollten der im Bayernliga-Vergleich am Saisonende schlechtere Tabellenvierzehnte und der bessere Tabellenfünfzehnte bei der Einteilung einer Dreiergruppe zugeordnet werden, erhalten diese in der ersten Relegationsrunde ein Freilos. Die SpVgg Selbitz (besserer Tabellenfünfzehnter) bildet jedoch mit Viktoria Kahl, Alemannia Haibach und dem FSV Stadeln eine Vierergruppe. Der Verein hat somit keinen Anspruch auf ein Freilos.
Thomas Müther
Geschrieben von: Stephan R.T.
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