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  • 1. FC Magdeburg, 02. August 2016

     

    Verhandlung vor dem DFB-Bundesgericht am 9. August


    Von:  Stephan R.T.

    Der 1. FC Magdeburg wird am kommenden Dienstag, 9. August 2016 zu einer mündlichen Verhandlung vor dem Bundesgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) nach Frankfurt (Main) reisen. Vertreten wird der 1. FC Magdeburg durch Präsident Peter Fechner sowie auch in dieser Instanz durch Rechtsanwalt Prof. Dr. Rainer Cherkeh.

    Grund dieser Verhandlung vor dem DFB-Bundesgericht ist die seitens des DFB-Kontrollausschusses eingelegte Berufung gegen das Urteil des DFB-Sportgerichts vom 30. Juni 2016. In diesem wurde das vorangegangene Einzelrichterurteil, mit dem der 1. FC Magdeburg zunächst zu zwei Zuschauerteilausschlüssen und einer Geldstrafe verurteilt worden war, auf den Einspruch des 1. FC Magdeburg hin abgeändert und der Verein zu einer Geldstrafe in Höhe von 30.000 Euro verurteilt. Darüber hinaus verlängerte das DFB-Sportgericht die Bewährungszeit des bereits am 25. Februar 2016 gegen den 1. FC Magdeburg verhängten Teilausschlusses der Öffentlichkeit für ein Drittliga-Heimspiel um weitere zwölf Monate. Die ursprüngliche Bewährungszeit betrug zehn Monate.

    Dazu sagt Präsident des 1. FC Magdeburg, Peter Fechner: „Auch das nun vom DFB-Kontrollausschuss mit der Berufung angegriffene Urteil vom 30. Juni 2016 trifft uns wirtschaftlich und inhaltlich sehr hart und deshalb haben wir für die Berufungseinlegung durch den DFB-Kontrollausschuss auch wenig Verständnis.

    Wichtig bleibt aber: Die erfolgte Verlängerung der Bewährungszeit durch das DFB-Sportgericht anstelle des zunächst vorgesehenen Zuschauerteilausschlusses ist auch und vor allem ein dringender Appell an unsere Fans, den ich noch einmal und ganz klar unterstreiche. Insbesondere das Abbrennen von Pyrotechnik bei Heim- und Auswärtsspielen war und bleibt ausdrücklich untersagt und kann empfindliche Sanktionen für den 1. FC Magdeburg zur Folge haben, die zudem auch den sportlichen Bereich treffen. Solche Aktionen schaden also auch dem sportlichen Fortkommen unserer Mannschaft massiv, was jedem Fan, der sich an so etwas beteiligt, auch klar sein muss.

    Wir werden daher auch zukünftig alle Anstrengungen unternehmen, die daraus resultierenden Schäden, vor allem auch seitens des DFB verhängte Geldstrafen und sonstige, etwa aufgrund eines Zuschauerteilausschlusses entstehenden Folgeschäden, auf ermittelte Täter umzulegen. Nach der aktuellen Rechtslage sind keine Kompromisse möglich. Umso mehr hoffen das Präsidium und die Lizenz-Mannschaft auf das Verständnis und die Vernunft unserer Fans.“

    Tageskartenverkauf für Flutlichtheimspiele gegen den MSV Duisburg und den SV Werder Bremen U23 startet morgen

    Am morgigen Mittwoch, 3. August 2016 beginnt der 1. FC Magdeburg mit dem Kartenvorverkauf für die kürzlich durch den Deutschen Fußball-Bund (DFB) zeitgenau angesetzten Heimspiele. Dies betrifft die Flutlichtspiele in der MDCC-Arena Magdeburg gegen den MSV Duisburg (Freitag, 26. August 2016 um 18.30 Uhr) und den SV Werder Bremen U23 (Mittwoch, 21. September 2016 um 18.30 Uhr).

    Die Karten zu Preisen ab neun Euro sind in allen bekannten Vorverkaufsstellen der Volksstimme, FCMtotal-Der Fanladen, im Onlineshop bei Eventimsports unter 1fcm.de/tickets und unter der Biber ticket-Hotline: 0391/59 99 700 erhältlich. Weitere Informationen gibt es auf der FCM-Homepage unter 1.fc-magdeburg.de/kartenservice/tageskarten.

    Auswärtskarten für Spiel beim VfL Osnabrück ab Mittwoch verfügbar

    Die erste Auswärtspartie des 1. FC Magdeburg wirft ihre Schatten voraus, am Samstag, 13. August 2016 gastiert Blau-Weiß um 14 Uhr in der osnatel-Arena, wenn die Partie des vierten Spieltages der dritten Liga 2016/17 ausgetragen wird. Karten für das Spiel gibt es ab morgigen Mittwoch, 3. August 2016 im ‚FCMtotal – Der Fan-Laden‘ im Vorverkauf zu folgenden Preisen zu erwerben: 11,50 Euro (Vollzahler) und 9,50 Euro ermäßigt.

    Ermäßigungen gelten für Jugendliche bis einschließlich 17 Jahren, Schüler, Studenten, Auszubildende, Rentner, Erwerbslose und Schwerbehinderte ab einem Schwerbehindertengrad von mindestens 50 Prozent gegen Vorlage eines gültigen Ausweises. Wie der VfL Osnabrück informiert, wird keine Tageskasse am Spieltag geöffnet sein.

    FCM

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    Geschrieben von:  Stephan R.T.

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