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  • BFV, 30. Juni 2021

     

    Weitere Lockerungen – 200 Stehplätze erlaubt, Zahl der Gesamtzuschauer*innen auf 1.500 erhöht


    Von:  Stephan R.T.

    Nur eine Woche nach der vom Bayerischen Fußball-Verband (BFV) geforderten Aufhebung des Stehplatz-Verbots auf bayerischen Amateur-Fußballplätzen hat die Bayerische Staatsregierung weitere Lockerungen auf den Weg gebracht: Demnach können bei Veranstaltungen unter freiem Himmel fortan bei stabilen Sieben-Tages-Inzidenzen unter 50 bis zu 200 Zuschauer*innen auf Stehplätzen untergebracht werden, die Gesamtzahl an Besucher*innen ist auf 1.500 beschränkt. Sitzplätze müssen weiter fest zugewiesen werden. Bis dato hatte die Grenze bei 100 Stehplätzen und maximal 500 Zuschauer*innen auf einem Sportgelände gelegen. Die neue Regelung tritt ab Donnerstag, 1. Juli 2021, in Kraft.

    „Es geht voran, der beharrliche Einsatz hat sich gelohnt, wenngleich wir noch weit von dem entfernt sind, was beispielsweise in unserem Nachbarbundesland Baden-Württemberg möglich ist, wo es erst gar keine Unterscheidung zwischen Steh- und Sitzplätzen gibt“, sagt BFV-Schatzmeister Jürgen Faltenbacher, der im Präsidium für den Spielbetrieb in Bayern zuständig ist: „Klar ist aber auch, dass die Richtung stimmt – vor allem mit Hinblick auf den Saisonstart in der bayerischen Amateur-Ligen, der flächendecken in ein paar Wochen beginnt. Die jetzt getroffene Entscheidung erleichtert Vieles gerade im Hinblick zur Abwicklung der Test- und Vorbereitungsspiele. Dafür möchten wir uns ausdrücklich bedanken. Wir sind vorsichtig optimistisch und werden weiter am Ball bleiben, dass es bis dahin weitere Lockerungen gibt, sollten die Sieben-Tages-Inzidenzen weiterhin auf dem aktuell niedrigen Niveau liegen.“

    Vorausgegangen waren in den vergangenen Wochen zahlreiche Gespräche der BFV-Spitze mit Ministerpräsident Markus Söder, dem für den Sport zuständigen Innenminister Joachim Herrmann sowie Gesundheitsminister Klaus Holetschek.

    Mit den jetzt verabschiedeten Maßnahmen geht verpflichtend einher, dass eine Mund-Nasen-Bedeckung bis zur Einnahme des Platzes getragen werden muss. Abstands- und Hygieneregeln sind einzuhalten. Die Kontaktdatenerfassung aller Besucher*innen müsse gewährleistet sein, wie Bayerns Ministerpräsident Markus Söder nach der Sitzung des Ministerrates betonte. Die neue Gesetzgebung ist aktuell noch nicht veröffentlicht, sobald dies der Fall ist, wird der Bayerische Fußball-Verband sein Muster-Hygienekonzept zur Nutzung für seine Vereine umgehen aktualisieren und zum Download auf seiner Corona-Website unter zusammenhalt.bayern veröffentlichen.

    Fabian Frühwirth

    Geschrieben von:  Stephan R.T.

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