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  • Stuttgarter Kickers, 27. Februar 2008

     

    Zivilrechtliche Schritte gegen ‚Becherwerfer’ angestrebt


    Von:  thom.as

    Der so genannte ‚Becherwerfer’, der im DFB-Pokalspiel zwischen den Stuttgarter Kickers und Hertha BSC im Oktober 2006 einen Schiedsrichterassistenten mit einem halbvollen Bierbecher niedergestreckt hatte, wurde vom Amtsgericht Stuttgart zu einer achtmonatigen Freiheitsstrafe auf Bewährung und 100 Stunden gemeinnütziger Arbeit verklagt. Des Weiteren will nun der leidtragende Verein Stuttgarter Kickers zivilrechtliche Schritte gegen den Täter Kai B. einleiten und von dem Hartz-IV-Empfänger rund 50.000 Euro Schadensersatz erstreiten.

    Der arbeitslose Maler B. soll für die, gegen den Verein verhängte, Strafe (10.000 Euro) sowie für die Installation eines Fangnetzes (35.000 Euro) und zu guter Letzt für Einnahmeausfälle bei einem Kickers-Heimspiel, das aufgrund dieser Affäre vor leeren Rängen stattfinden musste, aufkommen.

    Kickers-Präsident Dirk Eichelbaum will damit auch weitere Hooligans vor etwaigen Dummheiten warnen: „Wir wollen damit auch ein Signal an die Randalierer und Störenfriede setzen, dass solche Vorfälle auch von Vereinsseite konsequent geahndet werden.“

    Geschrieben von:  thom.as

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