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  • 1. FC Magdeburg, 10. August 2016

     

    Zuschauerteilausschluss gegen den SV Werder Bremen II – Prozessbeschreibung zur Ticketrückerstattung


    Von:  Stephan R.T.

    Am gestrigen Dienstag, 10. August 2016 wurde der 1. FC Magdeburg durch das Bundesgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) zu einem Zuschauerteilausschluss verurteilt. Demnach muss das Heimspiel gegen SV Werder Bremen II, welches am 21. September 2016 um 18.30 Uhr in der MDCC-Arena Magdeburg ausgetragen wird, unter teilweisem Ausschluss der Zuschauer ausgetragen werden – die Schließung der Blöcke 3 bis 6 ist umzusetzen.

    Sämtliche Dauerkarten, Halbjahresdauerkarten und Tageskarten im Bereich der Blöcke 3 bis 6 sind für das Heimspiel gegen SV Werder Bremen II somit nicht zutrittsberechtigt und für die Zutrittskontrolle gesperrt. Zur Umsetzung der verhängten Strafe gibt der 1. FC Magdeburg folgenden Ablauf zur Ticketrückerstattung für Inhaber von Dauerkarten, Halbjahresdauerkarten und Tageskarten des Spiels gegen SV Werder Bremen II für die Blöcke 3 bis 6 bekannt:

    Alle Dauerkarten für die Blöcke 3 bis 6 werden zum anteiligen Wert (1/19 des Dauerkarten-Preises) rückerstattet. Das entsprechende Rückerstattungsformular für Dauerkartenbesitzer steht unter folgendem Link zur Verfügung: fc-magdeburg.de/downloads/20160810_Rueckerstattung_Dauerkarte_WerderBremen_16-17.pdf. Alle Halbjahresdauerkarten für die Blöcke 3 bis 6 werden zum anteiligen Wert (1/9 des Halbjahresdauerkarten-Preises) rückerstattet. Das entsprechende Rückerstattungsformular für Halbjahresdauerkartenbesitzer steht unter folgendem Link zur Verfügung: fc-magdeburg.de/downloads/20160810_Rueckerstattung_HJDauerkarte_WerderBremen_16-17.pdf. Alle Tageskarten für die Blöcke 3 bis 6 werden zum vollständigen Kaufpreis rückerstattet. Das entsprechende Rückerstattungsformular für Tageskartenbesitzer steht unter folgendem Link zur Verfügung: fc-magdeburg.de/downloads/20160810_Rueckerstattung_Tageskarte_WerderBremen_16-17.pdf.

    Der 1. FC Magdeburg weist ausdrücklich darauf hin, dass eine Erstattung nur unter Einreichung des vollständig ausgefüllten Rückerstattungsformulars im Original (per Post bzw. persönlich) mit Frist, 31. August 2016, erfolgen kann. Eine Barauszahlung ist nicht möglich.

    FCM

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    Geschrieben von:  Stephan R.T.

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