Fußballfans, 19. Mai 2011
Die Internetpräsenz der ‚Arbeitsgemeinschaft Fananwälte‘ ist unter fananwaelte.de online gegangen. Die im Mai 2011 gegründete ‚Arbeitsgemeinschaft Fananwälte‘ ist ein Zusammenschluss von Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten, die regelmäßig Fußballfans vertreten.
In den vergangenen Jahren sind Fußballfans verstärkt in das Visier der Polizei gerückt. Von Chaoten, Gewalttätern und Randalierern ist oftmals pauschal und vorschnell die Rede. Vereine und Verbände übernehmen häufig unkritisch die polizeilichen Vorgaben. Staatliche Repressionsmaßnahmen schießen oft über das Ziel hinaus. So werden Stadionverbote verhängt, bevor Ermittlungen abgeschlossen sind oder Unschuldige in die stigmatisierende Datei Gewalttäter Sport eingetragen. Bürgerrechte scheinen im Zusammenhang mit Fußballfans oft keine Geltung mehr zu haben.
Ziel der Arbeitsgemeinschaft ist es, dieser Tendenz durch die Vernetzung der ‚Fananwälte‘ entgegenzuwirken. Die in der ‚Arbeitsgemeinschaft Fananwälte‘ zusammengeschlossenen elf Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte kommen aus Berlin, Frankfurt, Karlsruhe, Köln, München, Nürnberg, Würzburg und Stuttgart – hierunter Spezialisten auf dem Gebiet der Strafverteidigung, des Verwaltungsrechts sowie des Zivilrechts.
Der Kampf um die Aufhebung eines Stadionverbotes, die Verteidigung von Fußballfans in anlassbezogenen Strafverfahren, die Abwehr oder Anfechtung eines Aufenthalts- bzw. Ausreiseverbots, der Antrag auf Löschung von erhobenen personenbezogenen Daten des Fans – diese Problemfelder beschäftigen die Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte jedenfalls in einem Teilbereich in ihrer täglichen Arbeit.
Um die hierbei gewonnenen Erfahrungen teilen zu können, finden regelmäßige Arbeitstreffen der Mitglieder der ‚Arbeitsgemeinschaft Fananwälte‘ statt. Gegenstand dieses Austauschs sind außerdem aktuelle Entwicklungen im Spannungsverhältnis ‚Fußballfans und Sicherheitsbehörden‘ bzw. ‚Fußballfans und Vereine/Verbände‘.
Die ‚Arbeitsgemeinschaft Fananwälte‘ wird sich an der öffentlichen Diskussion beteiligen, um dem oft einseitigen Bild des Fans als Sicherheitsrisiko entgegenzuwirken.
Arbeitsgemeinschaft Fananwälte
Geschrieben von: Stephan R.T.
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