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  • AG Fananwälte, 02. Juni 2012

     

    „Zahl der Straftaten ist rückläufig – Vorwurf eines ‚Kuschelkurses‘ der Vereine ist abwegig“


    Von:  Stephan R.T.

    Die Arbeitsgemeinschaft Fananwälte warnt anlässlich der Diskussionen auf der Innenministerkonferenz vor einem unverhältnismäßigen Eingriff in Bürgerrechte und einer Kampagne gegen Fußballfans. Diese dürfen nicht zum Spielball der Politik werden mit dem Ziel, Sicherheitsgesetze zu verschärfen.

    Ein eklatanter Anstieg von Gewalt in Fußballstadien besteht nicht und geht auch nicht aus dem letzten Bericht der ZIS (Zentralen Informationsstelle Sporteinsätze) hervor. Im Gegenteil: Vergleicht man die letzten drei Berichte der ZIS, erkennt man in fast allen Bereichen einen deutlichen Rückgang sicherheitsbeeinträchtigender Ereignisse: So sank die Zahl der eingeleiteten Strafverfahren von 6.030 (2008/09) über 6.043 (2009/10) auf 5.818 in der Saison 2010/11. Die Zahl freiheitsentziehender Maßnahmen (strafprozessuale Festnahmen und polizeirechtliche Ingewahrsamnahmen) gegen Fußballfans sank von 9.174 (2008/09) über 6.784 (2009/10) auf 6.061 (2010/11). Die Zahl der Einsatzstunden der Polizei sank von etwa 1,525 Millionen (2008/09) über 1,217 Millionen (2009/10) auf 1,122 Millionen (2010/11).

    Die einzige Kennziffer, die einen Anstieg zu verzeichnen hatte, war die Zahl der Verletzten: sie stieg von 579 (2008/09) über 784 (2009/10) auf 846 (2010/11). Hierzu ist aber anzumerken, dass die polizeiliche Statistik leider nicht einzeln aufführt, wie viel dieser Personen durch Polizeieinsätze verletzt wurden. Ein erheblicher Teil des Anstiegs der Verletztenzahlen dürfte auf den vermehrten Einsatz von neuartigen (sehr groß dimensionierten und weitreichenden) Reizstoffsprühgeräten zurückzuführen sein. Darüber hinaus ist die Zahl der Besucher von Erst- und Zweitligaspielen in den vergangenen zehn Jahren um ca. sechs Mio. gestiegen.

    Gerade der Rückgang von Freiheitsentziehungsmaßnahmen durch Polizeikräfte vor Ort zeigt, dass nicht eine steigende Gewaltbereitschaft besteht, sondern sicherheitsrelevante Ereignisse rückläufig sind. Dies gilt umso mehr, als in den vergangenen Jahren die Präsenz an Polizeikräften und Videokameras massiv verstärkt wurde. Die Anzeigehäufigkeit steigt somit auch ohne vermehrt auftretende Straffälligkeit.

    Politische Entscheidungen dürfen nicht aufgrund undifferenzierter und aufgeheizter Diskussionen erfolgen. Die Behauptung des niedersächsischen Innenministers Uwe Schünemann, dass Vereine einen ‚Kuschelkurs‘ fahren würden, ist falsch. Damit werden die Fans zu Unrecht kriminalisiert und die Vereine verleumdet. Festzustellen ist vielmehr, dass häufig Stadionverbote auf bloßen Verdacht hin von den Vereinen auf Drängen der Polizei verhängt werden. Dies zeigt auch, dass die Darstellung des derzeitigen IMK-Vorsitzenden und Innenministers von Mecklenburg-Vorpommern Lorenz Caffier, dass Stadionverbote durch Vereine umgangen würden, falsch ist. Dies ist den Innenministern auch sehr wohl bekannt.


    Die Fananwälte, die regelmäßig Fußballfans anwaltlich vertreten, verfolgen die aktuelle Diskussion mit großer Sorge: wenn weite Teile der Fans sich nicht ernstgenommen fühlen und übertriebene staatliche Repression erfolgen, provoziert man eine Radikalisierung.

    AG Fananwälte

    Geschrieben von:  Stephan R.T.

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