SG Dynamo Dresden, 27. November 2014
Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat die SG Dynamo Dresden aufgrund der Vorfälle in der laufenden Saison bei den Auswärtsspielen in Halle und Duisburg mit einer Geldstrafe von 8.000 Euro belegt. Dies wurde dem Verein am Mittwoch mitgeteilt.
Geahndet wurde ein zweifaches „unsportliches Verhalten“ von Dynamo-Anhängern: In der 46. Minute des Drittligaspiels beim Halleschen FC am 24. September wurde im Dresdner Zuschauerblock Pyrotechnik gezündet, wodurch das Spiel etwa zwei Minuten unterbrochen werden musste. Vor dem Spiel beim MSV Duisburg am 25. Oktober verließ eine Gruppe von etwa 120 Dresdner Zuschauern unerlaubt den Gästeblock im Stadion und lief über den Oberrang auf den Duisburger Zuschauerblock zu. Dabei wurde ein Feuerwerkskörper auf das Spielfeld geschossen.
Die SG Dynamo Dresden hat dem Urteil am Mittwoch zugestimmt, es ist damit rechtskräftig.
Henry Buschmann
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Geschrieben von: Stephan R.T.
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