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  • SG Dynamo Dresden, 03. Dezember 2015

     

    DFB-Sportgericht sperrt Aias Aosman für vier Spiele – SGD wird fristgemäß Einspruch gegen das Urteil einlegen


    Von:  Stephan R.T.

    Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat Aias Aosman am Donnerstag im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss „wegen eines krass sportwidrigen Verhaltens in der Form einer Tätlichkeit“ mit einer Sperre von vier Meisterschaftsspielen belegt.

    Die SG Dynamo Dresden wird fristgerecht Einspruch gegen die vom DFB-Sportgericht verhängte Sperre einlegen. Über den Einspruch wird demnächst in einer mündlichen Verhandlung vor dem DFB-Sportgericht in Frankfurt getagt.

    „Nach dem aus unserer Sicht zu hohem Strafmaß waren wir uns intern sofort einig, dass wir Einspruch gegen das Urteil des DFB-Sportgerichtes einlegen werden. Aias hat in seiner Stellungnahme an den DFB die Szene aus seiner Sicht geschildert und wir sind der Meinung, dass das Sportgericht bei der Urteilsfindung überhaupt nicht auf die Schilderungen unseres Spielers eingegangen ist. Unser Ziel ist es, dass die Sperre für Aias verkürzt wird“, erklärte Dynamos Sportgeschäftsführer Ralf Minge.

    Dynamos Mittelfeldspieler Aias Aosman wurde nach dem Drittliga-Heimspiel am 28. November 2015 der SG Dynamo Dresden gegen den SC Preußen Münster nachträglich für vier Spiele gesperrt. Aosman wird vorgeworfen, seinem Münsteraner Gegenspieler Benjamin Schwarz in der 83. Minute ins Gesicht gespuckt zu haben. Schiedsrichter Arne Aarnink (Nordhorn) hat erklärt, diese Szene nicht gesehen zu haben, weshalb der Kontrollausschuss nachträglich ermitteln und Anklage erheben konnte.

    Henry Buschmann

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    Geschrieben von:  Stephan R.T.

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