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  • SG Dynamo Dresden, 07. November 2016

     

    DFB-Urteil bringt 60.000 Euro Geldstrafe und Teilausschluss – Berufungsverfahren vor DFB-Bundesgericht wird geprüft


    Von:  Stephan R.T.

    Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat die SG Dynamo Dresden am Montag in mündlicher Verhandlung wegen sechs Fällen von unsportlichem Verhalten seiner Zuschauer nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss zu einer Geldstrafe von 60.000 Euro verurteilt. Darüber muss die SGD ein Zweitliga-Heimspiel unter teilweisem Ausschluss der Öffentlichkeit austragen.

    Das Sportgericht widerrief damit die Strafaussetzung aus dem letzten Urteil gegen Dynamo Dresden vom 15. Juli 2016, in dem der Zuschauer-Teilausschluss bis zum 30. April 2017 auf Bewährung ausgesetzt war. Der Teilausschluss betrifft das der Rechtskraft des Urteils folgende Meisterschaftsheimspiel. Dabei müssen die Blöcke K1 bis K5 geschlossen bleiben, was 9.055 Stehplätze betrifft.

    Die SGD, vertreten durch Rechtsanwalt Prof. Dr. Christian Quirling und die Geschäftsführer Michael Born und Ralf Minge, hatte auf eine Geldstrafe von maximal 40.000 Euro plädiert. Die angestrebte Konsenslösung wurde nicht erreicht. Gegen das Urteil des DFB-Sportgerichts kann binnen einer Woche Berufung vor dem DFB-Bundesgericht eingelegt werden.

    Dynamos kaufmännischer Geschäftsführer Michael Born erklärte nach der Verhandlung in Frankfurt: „Das Spiel gegen Leipzig ist durch sorgfältige Vorbereitung trotz hoher Brisanz und negativer Prognosen friedlich abgelaufen, die Partie verlief absolut gewaltfrei. Das Urteil des DFB-Sportgerichts erachten wir vor diesem Hintergrund als absolut nicht verhältnismäßig. Dass einige Spruchbänder und der Bullenkopf grenzüberschreitende Geschmacklosigkeiten waren, haben wir immer gesagt und uns davon auch deutlich distanziert. Wir werden in den kommenden Tagen gemeinsam mit den Gremien und Fanvertretern des Vereins über unser weiteres Vorgehen beraten. Ohne diesen Gesprächen vorwegzugreifen, halten wir als Geschäftsführung eine Berufung vor dem DFB-Bundesgericht gegenwärtig für wahrscheinlich.“

    Hans E. Lorenz, der die Verhandlung als Vorsitzender des DFB-Sportgerichts leitete, sagte zur Urteilsbegründung: „Das Gericht verkennt nicht, dass das Risikospiel gegen Rasenballsport Leipzig aufgrund der Bemühungen des Vereins gewaltfrei abgelaufen ist. Gleichwohl zeigen mehrere Fälle nach dem Pokalspiel, dass Dynamo Dresden derzeit aufgrund des Verhaltens Teile seiner Anhänger keine günstige Prognose gestellt werden kann. Daher war der Widerruf der Strafaussetzung zur Bewährung unumgänglich.“

    In das Strafmaß flossen Vorfälle beim Pokalspiel gegen Leipzig sowie bei Zweitligaspielen gegen den VfB Stuttgart am 15. Oktober (Abbrennen von Pyrotechnik), beim 1. FC Heidenheim am 22. Oktober (Abbrennen von Pyrotechnik) und gegen Eintracht Braunschweig am 28. Oktober (ein ‚Flitzer‘ auf dem Platz nach Abpfiff des Spiels).

    Wie die Dresdner Polizei am Montagnachmittag mitteilte, konnten sechs von sieben Tätern, die an dem sogenannten ‚Bullenkopf-Fall‘ beim Pokalspiel gegen Leipzig am 20. August beteiligt waren, identifiziert werden. Damit sind die Ermittlungen in diesem Fall für die Dresdner Polizei abgeschlossen. Die sechs identifizierten Personen im Alter zwischen 16 und 34 Jahren aus Nordsachsen und Südbrandenburg müssen sich nun wegen einer Ordnungswidrigkeit (§ 118 Ordnungswidrigkeitengesetz) verantworten.

    Henry Buschmann

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    Geschrieben von:  Stephan R.T.

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