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  • 1. FC Magdeburg, 09. August 2016

     

    Einigung beim DFB-Bundesgericht erzielt


    Von:  Stephan R.T.

    Am heutigen Dienstag, 9. August 2016 reiste der 1. FC Magdeburg zur mündlichen Verhandlung vor dem Bundesgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB). Grund dieser Verhandlung war die seitens des DFB-Kontrollausschusses eingelegte Berufung gegen das Urteil des DFB-Sportgerichts vom 30. Juni 2016.

    Nach der mehrstündigen Verhandlung im Beisein von Präsident des 1. FC Magdeburg, Peter Fechner und Rechtsanwalt Prof. Dr. Rainer Cherkeh (Hannover) haben sich die Verfahrensbeteiligten und das DFB-Bundesgericht auf ein Urteil verständigt. Es erfolgt ein Teilausschluss der Blöcke 3 bis 6 der MDCC-Arena zum Heimspiel des 1. FC Magdeburg gegen den SV Werder Bremen II am 21. September 2016 (Widerruf der Bewährung aus dem Urteil vom 25. Februar 2016). Wegen weiterer vier Fälle unsportlichen Verhaltens seiner Fans wird eine Gesamtgeldstrafe in Höhe von 9.000 Euro verhängt. Für ein weiteres Heimspiel des 1. FC Magdeburg erfolgt ein Zuschauerteilausschluss, wobei die Vollstreckung dieser Maßnahme zur Bewährung ausgesetzt ist. Die Bewährungszeit beträgt neun Monate. Darüber hinaus sind zwei Fälle aus dem Urteil vom 25. Februar 2016 wegen Geringfügigkeit eingestellt worden.

    Präsident des 1. FC Magdeburg, Peter Fechner: „Wir sind trotz des für ein Heimspiel akzeptierten Teilausschlusses mit dem Ergebnis sehr zufrieden. Besonders positiv hervorzuheben ist, dass mit der heutigen mit uns abgestimmten Entscheidung der gravierende Vorfall aus dem Heimspiel gegen den FC Erzgebirge Aue vom 1. April2016 (Abbrennen von ca. 30 Bengalos) ebenfalls mit erfasst ist. Dieser Fall war zuvor noch nicht Gegenstand des Verfahrens. Das gesamte Verfahren hatte seinen Schwerpunkt stets mit Bezug auf den Einsatz von Pyrotechnik, insbesondere aus dem Spiel gegen die SG Dynamo Dresden (60 Bengalos). Wir hoffen sehr, dass unsere Fans künftig auf den Einsatz von Pyrotechnik verzichten.“

    Prof. Dr. Rainer Cherkeh: „Das Urteil ist rechtskräftig. Es hat sich für den 1. FC Magdeburg gelohnt, den Rechtsweg gegen das Urteil vom 25. Mai 2016 zu beschreiten (zwei Teilausschlüsse ohne Bewährung), zumal mit der heutigen Entscheidung auch der gravierende Vorfall aus dem Aue-Spiel (Pyrotechnik) vollständig erfasst ist. Die Fans sollten dieses Urteil im Interesse des Vereins aber auch als Warnung sehen.“

    FCM

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    Geschrieben von:  Stephan R.T.

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