20. Mai 2005
Der BSV Eintracht Sondershausen wurde wegen eines nicht ausreichenden Schutzes des Schiedsrichtergespanns und eines nicht ausreichenden Ordnungsdienstes im Oberligaspiel gegen den FV Dresden-Nord vom Sportgericht des Nordostdeutschen Fußball-Verbandes (NOFV) zu einer Strafe in Höhe von 1.500 Euro verurteilt. Zudem erhält der Verein die Auflage die Zu- und Abgänge für Spieler und Schiedsrichter zukünftig besser zu sichern. Im Anschluss an die Partie gegen den FV Dresden-Nord (2:2) war es zu Übergriffen auf die Unparteischen gekommen.
Geschrieben von: Systema
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