Stuttgarter Kickers, 09. Februar 2015
Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat die Stuttgarter Kickers im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger zu einer Geldstrafe in Höhe von 1.500 Euro verdonnert. Damit ahndete der DFB das Fehlverhalten der Stuttgarter Fans beim Auswärtsspiel in Regensburg, als in der 75. Minute im Gäste-Block zwei Rauchtöpfe gezündet wurden. Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, was damit rechtskräftig ist. „Wir freuen uns über begeisterungsfähige Fans, aber es gibt Grenzen, die nicht überschritten werden dürfen. Es ist sehr ärgerlich, dass wir nun zur Kasse gebeten werden“, kommentierte Kickers-Präsident Prof. Dr. Rainer Lorz das Strafmaß.
Hans-Georg Felder
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Geschrieben von: Stephan R.T.
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