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  • SV Babelsberg 03, 02. Februar 2018

     

    Neues Urteil gegen die Filmstädter – Offener Brief des Vorstandes


    Von:  Stephan R.T.

    Der Nordostdeutsche Fußball-Verband (NOFV) verhängt eine weitere Strafe von 4.500 Euro gegen den SV Babelsberg 03. Diese bezieht sich auf Vorgänge aus zwei Spielen, gegen den FSV Union Fürstenwalde am 18. August 2017 und gegen die VSG Altglienicke am 22. September 2017 wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger.

    Auch ein Geisterspiel auf Bewährung ist Bestandteil dieses Urteils.

    Vor allem die Pyroaktion durch einen Teil unserer Anhängerschaft hatte bereits nach dem Spiel zu einer äußerst kritischen Auseinandersetzung des Vereinsvorstandes mit den Vorfällen und deren Verursachern geführt. Dass die Vorfälle sportgerichtlich geahndet werden, war uns bewusst. Irritierend ist dabei die erneute Androhung eines Geisterspiels. Denn damit stellt sich der NOFV klar gegen die Vorgaben des DFB, auf Kollektivstrafen, Blocksperren, Teilausschlüsse oder ‚Geisterspiele‘ zu verzichten. Somit erweckt das aktuelle Urteil den Eindruck, dass der SVB zwischen die Fronten der beiden Verbände geraten ist und der Disput zwischen NOFV und DFB zu Lasten eines Viertligavereins ausgetragen wird. Denn erst vor wenigen Tagen hatte DFB-Vize-Präsident Dr. Rainer Koch den NOFV wegen seiner zweifelhaften Rechtsprechung öffentlich kritisiert: „Wir haben erhebliche Bedenken an der Rechtmäßigkeit der Entscheidung des NOFV-Verbandsgerichts“, so Dr. Koch, als der NOFV ein Urteil gegen den FC Energie Cottbus wegen rassistischen und fremdenfeindlichen Verhaltens rechter Fangruppen wieder aufhob.

    Dass es überhaupt zu diesem Urteil kam, ist unter anderem auf einen ‚Offenen Brief‘ des SV Babelsberg 03 an den DFB zurückzuführen, worauf der DFB den NOFV aufforderte, die fremdenfeindlichen Vorgänge Cottbuser Fans während des Derbys gegen den SVB im vergangenen April zu untersuchen. Inzwischen haben sowohl der Vorsitzende Richter des NOFV-Sportgerichts, Stephan Oberholz, wie auch NOFV-Präsident Rainer Milkoreit in den Medien eingeräumt, dass es Fehler und Versäumnisse bei der sportrechtlichen Bewertung der Ereignisse vom vergangenen April in Babelsberg gab. So erklärte Richter Oberholz gegenüber dem Deutschlandfunk am vergangenen Wochenende, dass die Begründung des Skandalurteils gegen den SVB nach dem Cottbus-Derby fehlerhaft war. Auch Verbandspräsident Milkoreit gibt in der MAZ zu, dass es ein Fehler war, die rassistischen Vorkommnisse im Cottbuser Gästeblock nicht zu erwähnen und die Verbandsgerichte ihren Ansprüchen in diesem Fall nicht gerecht geworden sind. Ebenfalls räumt er ein, dass in der Geschichte des NOFV noch nie eine Mannschaft vom Spielbetrieb freigestellt worden sei.

    Trotz der Eingeständnisse hält der NOFV an seinem Urteil gegen den SVB fest, droht dem Verein mit dem Ausschluss aus dem Spielbetrieb und widerspricht mit dem neuen Urteil eindeutig den Vorgaben des DFB. Es drängt sich die Frage auf, ob der NOFV hier am SV Babelsberg 03 ein Exempel statuieren und seine Unabhängigkeit vom DFB beweisen will. Eine Retourkutsche für den DFB? Ein Abstrafen eines Vereins, der sich zur Wehr setzt? Oder wird hier einfach nur auf Kreisklassen-Niveau agiert und dies durch Verhängung von Strafen auf Bundesliga-Niveau versucht zu kaschieren?

    Hierzu äußert sich Archibald Horlitz als Vorstandsvorsitzender des Vereins: „Ein Geisterspiel ist bereits die wirtschaftliche Höchststrafe und als Kollektivstrafe per se ungerecht und daher auch vom DFB nicht mehr gewollt. Ein bisher nie angewendeter Ausschluss vom Spielbetrieb aber ist quasi die Todesstrafe für einen Verein, da dies eine Insolvenz fast zwangsläufig nach sich zieht. Hier scheint der NOFV jegliches Augenmaß verloren zu haben.“

    Dass die jüngste Urteilsveröffentlichung durch den NOFV ausgerechnet einen Tag vor dem Spiel gegen die BSG Chemie Leipzig erfolgt, ist ein klarer Schlag gegen alle Bemühungen des SV Babelsberg 03, hier im Vorfeld gegenüber Fans deeskalierend zu wirken. Auch der Verband dürfte sich bewusst sein, dass seine jüngsten sportgerichtlichen Entscheidungen sowohl gegen den SV Babelsberg als auch gegen Chemie Leipzig in den Fanlagern beider Vereine für erheblichen Unmut und Unverständnis sorgen. Hier muss sich der NOFV nicht über entsprechende Reaktionen wundern, wenn er statt beruhigend einzuwirken, weitere Munition für Proteste liefert. Wir appellieren hier nochmals und nachdrücklich, sich nicht von dieser weiteren Provokation des NOFV zu Aktionen verleiten zu lassen, die in der Konsequenz nur zu weiteren Strafen führt und dem NOFV die Taschen füllt.

    Offener Brief des Vorstands an die NOFV-Geschäftsführung

    Sehr geehrter Herr Fuchs,

    Bezug nehmend auf Ihre zweite Mahnung vom 24. Januar dieses Jahres und der uns gesetzten Zahlungsfrist bis 2. Februar 2018 erklären wir wie folgt:

    1. Wir können das gegen uns ergangene Urteil in der vorliegenden Form nicht akzeptieren. Auch nicht implizit durch Zahlung der Strafe.

    2. Die Gründe sind hinreichend im bisherigen Schriftverkehr benannt worden. Der Hauptgrund ist in der Urteilsbegründung enthalten und zwar hier: „Etwa ab der 15. Spielminute rief eine Person mit rotem Punkerhaarschnitt aus dem Babelsberger Fanblock in Richtung des Cottbusser Fanblockes: ‚Nazischweine raus‘.“ Dass dies im Kontext der rassistischen und antisemitischen Vorgänge, die diesem Ruf vorausgingen, passierte, wurde vollständig ignoriert. Dass nachfolgend diese Begründung mal als nicht relevant, mal als Fehler, mal als Versehen oder als Erläuterung vom NOFV bzw. Herrn Oberholz bezeichnet wurde, macht diesen Fakt nicht ungeschehen. Ein Urteil, dass vom eigenen Richter im Nachgang in Teilen als fehlerhaft bezeichnet wird, spricht schon für sich. Hier würde man erwarten, dass ein solcher Fehler umgehend korrigiert wird, statt dies als fehlerhaft bezeichnete Urteil weiterhin durchsetzen zu wollen.

    3. Der DFB hat sich in einer, in dieser Form einzigartig klaren Art und Weise, in die Vorgänge und daraus resultierenden Handlungen des NOFV eingeschaltet. Zunächst auf Basis unseres offenen Briefes an Herrn Grindel und jüngst nach der irritierenden Rücknahme des zweiten Urteils gegen unseren Spielgegner Cottbus. Auch hier ist in jeder Beziehung Herr Oberholz involviert. Das Ergebnis dieser Einschaltung wollen wir gern abwarten, um zu sehen, inwieweit dies auch unser Urteil berührt.

    4. Schon die erneuten Ermittlungen von Herrn Oberholz haben dazu geführt, dass die rassistischen und antisemitischen Vorgänge beim Spiel Babelsberg gegen Energie Cottbus klar festgestellt wurden und dementsprechend zunächst zu einer Strafe führten. Warum diese nun vorhandene Kenntnis zwar zu einer weiteren Strafe gegen Cottbus, aber nicht zu einer Neubewertung unseres Urteils führten, ist bis heute weder begründet, noch sonst wie nachvollziehbar.

    Ungeachtet dessen erklären wir nochmals, dass wir denjenigen Teil des Urteils und eine daraus resultierende Strafe akzeptieren, der sich auf die Verwendung von Pyro bezieht. Aber eben nur und ausdrücklich diesen Teil. Ebenfalls erwarten wir, dass die finanziellen Relationen stimmig sind. Cottbus wurde zunächst zu einer Strafe von einem Geisterspiel, nach eigener Bewertung durch Energie Cottbus selbst mit einem finanziellen Schaden von 100.000 Euro beziffert, sowie zu 16.000 Euro für Vorgänge aus insgesamt drei Spielen bestraft, also gesamt 116.000 Euro. Diese Strafe wurde in einem Revisionsverfahren, das uns ja bekannter Weise verwehrt wurde, auf einen zu zahlenden Betrag von 6.000 Euro (für Vorgänge aus DREI Spielen) reduziert, mithin um mehr als 90 Prozent. Cottbus zahlt also 6.000 Euro für Vorgänge aus drei Spielen und wir sollen 7.000 Euro zahlen und dazu soll noch ein Geisterspiel auf Bewährung Bestand haben. Diese offensichtliche Ungleichbehandlung ist nicht nachvollziehbar und inakzeptabel.

    Um Ihnen hier entgegen zu kommen, sind wir gern bereit, mit Ihnen in einem persönlichen Gespräch zu diskutieren, wie diese verfahrene Situation bereinigt werden kann. Wir dürfen in diesem Zusammenhang festhalten, dass es bis heute KEINE einzige Gelegenheit gab, dass wir hier persönlich vortragen konnten. Das Urteil selbst wurde ohne Anhörung und Anwesenheit von uns gefällt, auch bei den Beratungen zu einer Revisionszulassung wurde uns keine persönliche Anhörung ermöglicht. Auch dies spricht leider für sich.

    gez. Vorstand
    SV Babelsberg 03

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    Geschrieben von:  Stephan R.T.

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