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  • SSV Jahn 2000 Regensburg, 29. Januar 2008

     

    Rechtswidrige Beschlagnahmung


    Von:  yeti

    Viele aktive Fußballfans plagen sich Woche für Woche mit Polizeiwillkür und Repression herum, so auch die Ultras Regensburg. Dass man dagegen erfolgreich vorgehen kann, zeigte zuletzt der erfolgreiche Einsatz des Fanrechtefonds (die-fans.de berichtete). Nun konnten auch die Ultras Regensburg einen Erfolg verzeichnen und schildern ihn in einer Mitteilung:

    Verwaltungsgericht erklärt polizeiliche Beschlagnahme des DSK für rechtswidrig

    Knappe sechs Monate ist der sportlich erfolgreiche Saisonstart des SSV Jahn mittlerweile her. Dennoch hat das juristische Nachspiel der Partie unsere Köpfe bis jetzt immer wieder beschäftigt, wurde uns doch zum Saisonstart von der Polizei in aller Deutlichkeit gezeigt, dass wir in der neuen Liga wohl nichts zu lachen hätten. So wurde man schon früh morgens bei den Choreovorbereitungen von einem überdimensionalen Polizeiaufgebot regelmäßig umkreist und angesprochen. In der Folgezeit glänzte die Polizei dadurch, vorher mit dem Verein und dem Sicherheitsdienst in einer eigens einberaumten Sitzung abgesprochene Bestimmungen für Zaunfahnen etc. ohne sichtbare Gründe zu verschärfen.

    Weiterhin trugen mehrere Personenkontrollen, in denen die Betroffenen auf Herz und Nieren durchsucht wurden, nicht gerade zu einer angenehmen Atmosphäre bei, zumal diese wenige Meter vor den scharfen Eingangskontrollen am heutigen Tage völlig überflüssig erschienen. Vielmehr wurde einem seitens der Polizei – wie so häufig – das Gefühl gegeben, dass man einen ob seines Fandaseins als Straftäter abstemple. Bei einer dieser Durchsuchungen entdeckten die Beamten im Rucksack eines UR-Mitgliedes die erste Ausgabe des donaustadtkURiers, der regelmäßig erscheinenden Heimspielzeitung der Ultras Regensburg. Ein Formfehler unsererseits – uns fehlte das rechtliche Wissen, dass auf diesen Blättern ein Impressum von Nöten wäre, zudem war dies in der Vergangenheit nie ein Problem – veranlasste die Polizisten, den Besitzer der Zeitschriften über eine halbe Stunde im Polizeirevier festzusetzen, sowie die komplette Auflage des donaustadtkURiers zu beschlagnahmen.

    Nicht nur, dass dieses Vorgehen absolut unverhältnismäßig für eine Ordnungswidrigkeit – welche sich im Bereiche einer Geschwindigkeitsübertretung mit dem Auto bewegte – war, sondern auch die Beschlagnahmung an sich entbehrte jeglicher rechtlicher Grundlage und wurde darüber hinaus noch nicht einmal rechtlich korrekt durchgeführt, wie sich im Anschluss herausstellen sollte. Frustriert nahm man zur Kenntnis, dass neben den nicht unerheblichen Druckkosten, mehrere Stunden Arbeit aufgrund der Schikanelust einiger Polizeibeamten für die Katz waren. Um Missverständnisse zu vermeiden, möchten wir an dieser Stelle ausdrücklich betonen, dass der beschlagnahmte DSK keinerlei rechtswidrige Inhalte enthielt, sondern lediglich eine Erinnerung an die letzte Saison, sowie einen Ausblick auf die kommenden Wochen aus Fansicht geben sollte.

    Dem Engagement eines Juristen in den Folgetagen ist es zu verdanken, dass man sich aufraffte, das Verhalten der anwesenden Polizei juristisch anzufechten. Mit Hilfe dieser Unterstützung, sowie einem Rechtsanwalt wurde beim Verwaltungsgericht eine Klage gegen die Beschlagnahmung unserer DSKs eingereicht. Schon bald flatterte die Stellungnahme der Polizei herein, in der von der Beschlagnahmung Abstand genommen wurde. Was folgte waren viele Schriftwechsel, von denen wir Nichtjuristen nicht wirklich was verstanden. Unterhaltsam waren dabei lediglich solch heuchlerische Aussagen, dass es für ein angespanntes Verhältnis zwischen der Gruppe Ultras Regensburg und den Polizeibeamten keinerlei Hinweise gäbe. So kam es am 15. Januar 2008 zur Gerichtsverhandlung vor dem Regensburger Verwaltungsgericht, in der offenbar schnell klar wurde, wer aus jener als Sieger hervorgehen würde. Erwähnt sei hier ein Kommentar des Richters, in dem er feststellte, dass sich die Beamten in dieser Situation kaum rechtswidriger verhalten hätten können. Zwei Wochen später erreichte uns nun das Urteil, dass das Verhalten der Polizei für rechtswidrig erklärt wurde.

    Natürlich handelt es sich bei dem Urteil zunächst um eine Formalie, jedoch hat es für uns eine enorme symbolische Bedeutung. Vielleicht mag es einem als Außenstehenden nicht verständlich sein, doch es ist eine unglaubliche Genugtuung, den Menschen, die sich am Spieltag noch aufführten, als ob sie die Macht hätten, alles was sie wollten mit uns zu veranstalten, ein wenig ihre Grenzen aufzeigen zu können. So häufig bekam man von Polizisten den Satz „Ich bin das Gesetz!“ um die Ohren geworfen. Dieser maßlosen Überschätzung der eigenen Kompetenz muss mit aller Konsequenz Einhalt geboten werden und wir wollen an dieser Stelle alle aktiven Fußballfans und auch alle anderen Menschen, die unter Polizeiwillkür leiden, dazu ermutigen, sich zu wehren, wenn diejenigen, die das Recht eigentlich schützen sollten, selbst gegen dieses verstoßen. Der Gang vor Gericht und das Hinzuziehen eines Rechtsanwalts sind oftmals ein beschwerlicher Weg. Doch gerade weil diesen Belastungen sooft aus dem Weg gegangen wird, meinen viele Polizisten, sich alles erlauben zu können. Die Polizei muss wieder erleben, dass sie Diener des Staates und damit der Menschen ist und nicht ihr Herrscher. Ob man das in Deutschland jemals wieder hinbekommen wird ist fraglich, jedoch sollte jeder mündige Bürger alles dafür tun.

    Zum Schluss möchten wir noch der juristischen Vertretung der UR`01 den höchstmöglichen Dank für die hervorragende Unterstützung in dieser Angelegenheit aussprechen.

    gez. Ultras Regensburg 2001 am 24.01.2008

    Geschrieben von:  yeti

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