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  • NRW-Liga, 21. Februar 2008

     

    Schwer zu erfüllende Auflagen


    Von:  thom.as

    Bald ist es so weit. Im Sommer wird die zweigleisige Oberliga zur eingleisigen NRW-Liga umgeformt. Das heißt, jeweils sieben Mannschaften aus den Oberligen Westfalen und Nordrhein, sowie die Meister der Verbandsligen Westfalen 1 und 2, Niederrhein und Mittelrhein werden ab der Saison 2008/09 gegeneinander antreten und den NRW-Meister unter sich ausspielen.

    Kürzlich wurden auch die entsprechenden Anforderungen für diese NRW-Liga in einem 72-seitigen Dokument präsentiert. Neben der sportlichen Qualifikation sind natürlich auch die wirtschaftlichen und die technisch-organisatorischen Umstände der Vereine von Belangen. Und genau diese beiden letzteren Faktoren machen diversen Vereinen Probleme. Die Reaktion auf die, in dem Dokument formulierten, Anforderungen entlockte den meisten Vereinsvorständen fast unisono die durchaus vorwurfsvolle Frage: „Wer soll das bezahlen?“

    Zehn Telefonanschlüsse aus mindestens drei Amtsleitungen

    Es stehen sich zwei Seiten gegenüber. Auf der einen befinden sich die Vereine, die in die NRW-Liga aufsteigen möchten. Auf der anderen befinden sich die Funktionäre des Westdeutschen Fußball- und Leichathletikverbandes (WFLV), die mit ihren Richtlinien im eine qualitative Steigerung der neuen NRW-Liga gegenüber der momentanen vierten Spielklasse, der Oberliga, erreichen wollen. Um dieses Ziel zu realisieren, wurde zum Beispiel festgelegt, dass die jeweiligen Stadien, in welchen ein qualitativ höherer Fußball gezeigt werden soll, mindestens 3.000 Zuschauern Platz bieten muss. Davon sollen zudem 1.000 Fans die Möglichkeit haben, eine Begegnung auf überdachten Rängen verfolgen zu können. Um etwaigen Kollisionen rivalisierter Anhänger zu entgehen, sollen vier getrennt voneinander erreichbare Zuschauerabschnitte installiert werden. Generell müssen die Heim- und Gastbereiche so weit wie möglich voneinander entfernt sein. Jeder Sektor muss außerdem mit eigenen Toiletten sowie Kiosken ausgestattet sein.

    Den Bestimmungen für die „technisch-organisatorische und sicherheitstechnische Leistungsfähigkeit“, wie es im ‚NRW-Liga Statut’ heißt, ist außerdem zu entnehmen, dass der Ausschank von alkoholischen Getränken vor und während des Spiels untersagt ist. Eine, für die jeweiligen Gastronomen, wahrscheinlich ärgerliche, für die Sicherheit der Zuschauer wohl aber dienliche Maßnahme. Zumal Fangewalt immer häufiger in Amateurligen angetroffen werden kann. Streitbar hingegen ist die Verordnung, dass zehn Arbeitsplätze (mit Pult) für Journalisten vorhanden sein müssen, sowie zehn Telefonanschlüsse aus mindestens drei Amtsleitungen. Für die ‚very important persons’ ist außerdem ein ausreichend großer Raum zur Verfügung zu stellen, um sie, nachdem sie ihre Autos auf dem ebenfalls erforderlichen VIP-Parkplatz abgestellt haben, während der Spiele komfortabel unterzubringen.

    Dies ist natürlich nur ein kleiner Auszug aus dem entsprechenden Dokument. Dennoch sind es wohl vor allem jene Punkte, die manche Vereine stutzig machten und mit Unverständnis reagieren ließen. Am gestrigen 20. Februar lud der WFLV die Vereinsfunktionäre zu einer Informationsveranstaltung. Dort wurden die Vorschriften dann auch verbal an den Mann gebracht.

    Ein Schlag ins Gesicht

    Für kleine Vereine, die derzeit in der Oberliga Nordrhein oder Oberliga Westfalen kicken, sind vor allem die Richtlinien für das Zulassungsverfahren
    ‚technisch-organisatorische und sicherheitstechnische Leistungsfähigkeit
    NRW Liga’ ein Schlag ins Gesicht. Dieser Abschnitt würde, wenn man ihm nachkäme, für viele das sportliche, weil finanzielle Aus, zumindest aber eine ‚Anleitung zum Unglücklichsein’ bedeuten. Auch der SV Schermbeck, in Person des sportlichen Leiters Michael Benninghoff, hält die NRW-Liga-Bedingungen für überzogen. Obwohl es sich um die fünfte Spielklasse handelt sieht Benninghoff „Anforderungen wie in der Regionalliga oder zweiten Bundesliga“.

    Am 15. März müssen die Vereine dem WFLV ihre Ligatauglichkeit bezüglich dieser diversen organisatorischen Bedingungen glaubhaft machen. Für diejenigen, die bisher noch kein ausreichend großes Stadion besitzen, dürfte das ein sehr schwieriges Unterfangen werden. „Wir müssten nun innerhalb eines Monats ein neues Stadion präsentieren.. (…) Das ist ganz einfach nicht zu schaffen“, bedauert Benninghoff. Einen Monat später, am 15 April ist schlussendlich auch die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit für die NRW-Liga in der kommenden Saison nachzuweisen.

    Man darf gespannt sein, ob und was sich noch tut, bis der Spielbetrieb letztendlich aufgenommen wird. Ob es Änderungen in den Richtlinien geben wird, ist nicht absehbar. So mancher glaubt aber nicht mehr daran, vor allem nach der WFLV-Informationsveranstaltung. „Nein. Das wurde gestern auch eindeutig so gesagt“, wie Benninghoff auf die entsprechende Frage antwortete.

    Zum Interview mit Michael Benninghoff vom SV Schermbeck

    Geschrieben von:  thom.as

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