BFV, 19. Juli 2010
Das Präsidium des Berliner Fußball-Verbandes (BFV) hat nach Auswertung der Vorkommnisse beim Berliner Pilsner-Pokalfinale am 2. Juni 2010 insgesamt gegen neun durch das Landeskriminalamt Berlin identifizierte Personen ein regional wirksames Stadionverbot ausgesprochen sowie Strafantrag wegen Hausfriedensbruch gestellt. Beim Deutschen Fußball-Bund (DFB) wurde zudem beantragt, die ausgesprochenen Stadionverbote bundesweit zu übernehmen.
In den kommenden Wochen wird das Landeskriminalamt Berlin weitere Videoaufnahmen von insgesamt neun Stunden Dauer auswerten. Künftig identifizierte Personen werden ebenfalls ausnahmslos mit einem regionalen Stadionverbot und einem Strafantrag belegt.
Der Verein BFC Dynamo hat zwischenzeitlich form- und fristgerecht Berufung gegen das Urteil des Sportgerichts vom 27. Juni 2010 eingelegt. Das Sportgericht sah es dabei als erwiesen an, dass die Erstürmung des Innenraums zweifelsohne dem Fanbereich vom BFC Dynamo zuzuordnen war. Aus dem vorgenannten Grund sah sich die Kammer gehalten, dem Antrag des BFV-Präsidiums zu folgen und der ersten Herrenmannschaft des BFC Dynamo das Recht zur Teilnahme an dem Vereinspokal des Berliner Fußball-Verbandes für das Spieljahr 2010/2011 zu entziehen und somit befristet auszuschließen. Das Verbandsgericht des Berliner Fußball-Verband wird sich nun kurzfristig mit der Berufung befassen und rechtzeitig vor Beginn der Pokalrunde in der neuen Saison die Verhandlung aufnehmen.
Kevin Langner
Geschrieben von: Stephan R.T.
Landesklasse Nord, Saison 2024/25
Kreisoberliga Oberlausitz 2024/25
Tippspiel-Oberlausitz 2024/2025
Copyright 2007 Die Fans Media GmbH