BFV, 20. Juni 2018
Das Verbands-Sportgericht (VSG) des Bayerischen Fußball-Verbandes (BFV) hat auch das vor knapp vier Wochen abgetrennte Verfahren gegen Regionalligist FC Pipinsried eingestellt: Nach Anhörung von Zeugen und Auswertung der vorliegenden Unterlagen sah das VSG unter Vorsitz von Oskar Riedmeyer in der mündlichen Verhandlung am heutigen Dienstagabend keine Anhaltspunkte für den Einsatz nicht spielberechtigter Spieler.
Der SV Seligenporten sowie der Verbandsanwalt hatten nach Abschluss der Regionalliga-Saison 2017/18 beim BFV Anzeige gegen den FC Pipinsried erstattet und diese damit begründet, dass der Klub aus dem Landkreis Dachau gleich mehrfach Spieler eingesetzt habe, die kein Mitglied beim FC Pipinsried seien und daher auch in der Regionalliga Bayern nicht spielberechtigt gewesen sein sollen. Dieser Verdacht bestätigte sich seinerzeit nicht, weil das VSG davon ausgeht, dass bereits der wirksame Aufnahmeantrag den Passantrag zulässt, wenn die vom Verein nach der Satzung zu erfüllenden Aufnahmeschritte später erfolgen. Dies konnte der FC Pipinsried belegen.
Entsprechend wurde das Verfahren am 24. Mai 2018 zunächst teilweise eingestellt und ein zweites abgetrennt, weil bei zwei in der Partie gegen den VfR Garching am 12. Mai 2018 eingesetzten Spielern die vom Verein nach der Satzung zu erfüllenden Aufnahmeschritte nicht lückenlos nachvollziehbar gewesen waren. Das Verfahren wurde auch deshalb in diesen beiden Fällen abgetrennt, weil mögliche sportgerichtliche Konsequenzen keinerlei Auswirkungen auf die seinerzeit kurz bevorstehende Relegation gehabt hätten. Der Nachweis, dass auch die bisher noch ungeklärten Spieler Mitgliedsanträge unterschrieben hatten, wurde durch die Einvernahme von Zeugen geführt, so dass das Verfahren insgesamt eingestellt werden konnte.
Thomas Müther
Zur Tabelle der Regionalliga Bayern
Geschrieben von: Stephan R.T.
Physiotherapeut für euren Verein?
Fairplay und das Spiel mit 8...
Online Sportwetten und Online...
18. Internationale Fussball -...
Copyright 2007 Die Fans Media GmbH