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  • 1. FC Magdeburg, 29. Mai 2018

     

    Vom DFB-Sportgericht zu einer Geldstrafe in Höhe von 9.000 Euro verurteilt


    Von:  Stephan R.T.

    Am heutigen Dienstag, 29. Mai 2018, hat das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) den 1. FC Magdeburg aufgrund unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger nach Abpfiff des Heimspiels gegen SC Fortuna Köln (21. April 2018) sowie zweier Vergehen im Auswärtsspiel bei Sportfreunde Lotte (12. Mai 2018) mit einer Geldstrafe in Höhe von 9.000 Euro belegt.

    Mit Abpfiff des Meisterschaftsspiels der 3. Liga zwischen dem 1. FC Magdeburg und dem SC Fortuna Köln am 21. April 2018 in der Magdeburger MDCC-Arena kam es zum Abbrennen von Pyrotechnik. Gleichzeitig liefen tausende Magdeburger Fans in den Innenraum des Stadions.

    Während des Meisterschaftsspiels der dritten Liga zwischen dem VfL Sportfreunde Lotte und dem 1. FC Magdeburg rissen Magdeburger Besucher das Ballfangnetz auf der Osttribüne sowie in den Blöcken H und I ab.

    Nach dem in der 88. Spielminute erzielten 1:0 im Meisterschaftsspiel bei den Sportfreunden Lotte öffneten die Magdeburger zwei Fluchttore und begaben sich in den Innenraum.

    Der 1. FC Magdeburg hat das Strafmaß akzeptiert und wird kein Rechtsmittel einlegen.

    FCM

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    Geschrieben von:  Stephan R.T.

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