26. September 2006
Auch Jörg Schwanke darf vorerst wieder am Training des Regionalligisten 1. FC Union Berlin teilnehmen. Die 36. Kammer des Arbeitsgerichtes Berlin erließ eine entsprechende Einstweilige Verfügung. Ein möglicher Vergleich, nach dem Schwanke einen Anschlussvertrag im Trainerbereich bis 2008 zu reduzierten Bezügen unterschreiben sollte, kam nicht zustande. In der vergangenen Woche hatte das Gericht bereits Tobias Kurbjuweit zurück ins Training verholfen. Da dieser aber auch weiterhin nicht mit der Stammelf trainieren darf, bean-tragte Kurbjuweits Anwalt Kletke am Dienstag ein Zwangsgeld gegen die Köpenicker.
Geschrieben von: Systema
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