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  • SG Dynamo Dresden, 01. März 2013

     

    Berufungsverhandlung am 7. März vor dem DFB-Bundesgericht


    Von:  Stephan R.T.

    Der Deutsche Fußball-Bund (DFB) hat am Donnerstag die SG Dynamo Dresden darüber informiert, dass das DFB-Bundesgericht am 7. März 2013, ab 12.30 Uhr, in der Frankfurter DFB-Zentrale mündlich in einer Berufungsverhandlung über die Vorkommnisse beim DFB-Pokalspiel am 31. Oktober 2012 zwischen Hannover 96 und der SG Dynamo Dresden verhandelt. Geleitet wird die Verhandlung von Goetz Eilers, dem Vorsitzenden des DFB-Bundesgerichts.

    Die SG Dynamo Dresden hatte gegen das Urteil des DFB-Sportgerichtes am 10. Dezember 2012 fristgerecht Berufung eingelegt und diese in einer ausführlichen und fundierten Stellungnahme begründet.

    Das DFB-Sportgericht hatte Dynamo Dresden wegen der gravierenden Vorfälle beim DFB-Pokal-Zweitrundenspiel (31.10.2012) bei Hannover 96 in mündlicher Verhandlung am 10. Dezember 2012 zum Ausschluss aus dem DFB-Pokal für die Saison 2013/14 verurteilt. Da der Verein – erst recht nach den Vorfällen vor einem Jahr in Dortmund – als Wiederholungstäter gilt, hätte es zu dieser drastischen Sanktion keine Alternative gegeben, erklärte der Vorsitzende Richter Hans E. Lorenz damals in seiner Urteilsbegründung und konstatierte einmal mehr, dass die Verantwortlichen der SG Dynamo Dresden in Vorbereitung und Umsetzung des Spiels in Hannover nichts falsch gemacht hätten und insoweit keine Schuld trifft.

    Henry Buschmann

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    Geschrieben von:  Stephan R.T.

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