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  • BFV, 28. Juni 2010

     
    Nico Thomaschewski ausgezeichnet – BFC Dynamo ausgeschlossen

    Beim dritten Präventionstag des Berliner Fußball-Verbandes (BFV) wurde Nico Thomaschewski, Torwart des BFC Dynamo, für sein sportlich-faires und couragiertes Verhalten beim Berliner Pilsner-Pokalfinale am 2. Juni 2010 ausgezeichnet. Der Polizeipräsident von Berlin Dieter Glietsch, Staatssekretär für Sport Thomas Härtel und BFV-Präsident Bernd Schultz übergaben am Sonntag im Friedrich-Ludwig-Jahn-Sportpark die entsprechende Auszeichnung.

    Dazu sagt Bernd Schultz, Präsident des Berliner Fußball-Verbandes: „Das Präsidium des Berliner Fußball-Verbandes war sehr von Nico Thomaschewski beeindruckt. Sein Verhalten hat absolut Vorbildcharakter, für den Sport und unsere Gesellschaft insgesamt. Auch wenn wir solche unschönen Bilder wie beim Landespokalfinale nicht auf dem Fußballplatz sehen möchten, so hat Nico Thomaschewski gezeigt, dass der Mut und Einsatz einzelner Personen Großes bewirken kann.“

    Nico Thomaschewski hatte während des Pokalendspiels, wie nach Schlusspfiff unentwegt die Anhänger des BFC Dynamo zur Besonnenheit aufgefordert. Auch nach dem Betreten des Innenraums durch rund 150 Fans, die dem Umfeld des BFC Dynamo zu zuordnen waren, trat er nicht den Weg in die Spielerkabine an, sondern versuchte die Fans aus dem Innenraum zurück in die Blöcke zu bewegen. Sein Verhalten sorgte maßgeblich zur Entspannung der Situation.

    Sportgericht schließt BFC Dynamo vom Pokalwettbewerb 2010/11 aus

    Das Sportgericht des Berliner Fußball-Verbandes (BFV) verkündete am Sonntagabend das Urteil im Sportgerichtsverfahren gegen den BFC Dynamo. Dabei sah es das Sportgericht als erwiesen an, dass die Erstürmung des Innenraums beim Berliner Pilsner-Pokalfinale am 2. Juni 2010 zweifelsohne dem Fanbereich des BFC Dynamo zuzuordnen war. Aus dem vorgenannten Grund sah sich die Kammer gehalten, dem Antrag des BFV-Präsidiums zu folgen und der ersten Herrenmannschaft des BFC Dynamo das Recht zur Teilnahme an dem Vereinspokal des Berliner Fußball-Verbandes für das Spieljahr 2010/2011 zu entziehen und somit befristet auszuschließen. Eine Geldstrafe wurde nicht ausgesprochen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, da der Verein BFC Dynamo in die Berufung gehen kann.

    Das Präsidium des Berliner Fußball-Verbandes hatte nach Auswertung und intensiver Beratung über die Vorkommnisse beim Berliner Pilsner-Pokalfinale entschieden, gegen den Verein BFC Dynamo ein Verfahren beim Sportgericht einzuleiten. Dabei beantragte das Präsidium, die erste Herrenmannschaft des BFC Dynamo vom kommenden Pokalwettbewerb 2010/11 auszuschließen. Unmittelbar nach dem Schlusspfiff hatten rund 150 Fans, die dem Umfeld des BFC Dynamo zu zuordnen waren, unerlaubt den Innenraum betreten und dadurch einen Polizeieinsatz hervorgerufen.

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    Geschrieben von:  Stephan R.T.

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