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  • Rot-Weiss Essen, 22. Mai 2012

     

    Solidaritätsbeiträge dürfen im ‚Fall Özil‘ behalten werden


    Von:  Stephan R.T.

    Am heutigen Dienstag, 22. Mai 2012, wurde in Düsseldorf das Urteil in der Angelegenheit ‚Piepenburg (Insolvenzverwalter VVA) vs. Kebekus/Rot-Weiss Essen‘ verkündet. Demnach darf der Verein von der Hafenstraße den Anteil am Transfer von Nationalspieler und Ex-RWE-Jugendspieler Mesut Özil in Höhe von 240.000 Euro behalten. Das hat das Landgericht Düsseldorf am Vormittag entschieden und folglich die Klage des Insolvenzverwalters des früheren RWE-Vorstands Stefan Meutsch als unbegründet abgewiesen.

    „Wir freuen uns, dass das Gericht uns in unserer Rechtsauffassung bestätigt hat. Wir sind weiterhin sicher, dass dem auch folgende Instanzen zustimmen werden. Wir warten nun ab, ob die Gegenseite Rechtsmittel einlegen wird, solange wird das Geld weiterhin auf einem Treuhandkonto liegen“, so der RWE-Vorstandsvorsitzende Dr. Michael Welling nach der Urteilsverkündung.

    Der Kläger hatte vorgetragen, dass ihm die Solidaritätsbeiträge aus dem Transfer von Mesut Özil von Werder Bremen zu Real Madrid zustehen. Bei der Summe handelt es sich um den vom Weltverband FIFA bei einem Transfer vorgeschriebenen Solidaritätsbeitrag für die Vereine, die an der Ausbildung des Spielers beteiligt waren.

    Özil war zwischen 2000 und 2005 für den Nachwuchs von Rot-Weiss Essen aktiv.

    Tim Dodt

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    Geschrieben von:  Stephan R.T.

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