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  • Rot-Weiss Essen, 19. Dezember 2007

     

    Einspruch gegen DFB-Urteil


    Von:  yeti

    Nach dem Heimspiel gegen Fortuna Düsseldorf wurde der SC Rot-Weiss Essen zu einer Geldstrafe in Höhe von 40.000 Euro verdonnert, nun legten die Verantwortlichen Einspruch gegen das Urteil ein. Fortuna-Fans hatten während des Spiels diverse Gegenstände auf das Spielfeld geworfen, zwei Leuchtspurraketen abgeschossen und Bengalen im Gästeblock gezündet. Die Konsequenz daraus war eine zweimalige Spielunterbrechung, eine Begrenzung auf 15.000 Zuschauer beim nächsten Heimspiel für die Düsseldorfer und eben die drakonische Strafe gegen RWE. Begründet hat der Deutsche Fußball-Bund (DFB) das harte Urteil gegen den Club von der Hafenstraße mit „nicht ausreichendem Ordnungsdienst und mangelndem Schutz des Schiedsrichters, der Schiedsrichter-Assistenten und des Gegners“.

    Sowohl der Anwesende Sicherheitsbeauftragte des DFB, als auch die zuständige Polizei hatten den Essenern eine fehlerfreie Durchführung der Veranstaltung attestiert und nichts zu beklagen. „Ich bin enttäuscht und schockiert. Das ist eine schreiende Ungerechtigkeit“, so Nico Schäfer, geschäftsführendes Vorstandsmitglied von RWE. In der letzten Saison hatte den Verein schon ein ähnliches Schicksal getroffen. Obwohl beim Heimspiel gegen Rostock lediglich im Gästeblock Bengalen gezündet wurden, mussten die Essener 25.000 Euro berappen. Der Ausgang des aktuellen Verfahrens ist noch offen.

    Indes drohen den Fans des Hamburger SV drastische Repressalien bei ihrem Gastspiel an der Hafenstraße. „Bald steht das Pokalmatch gegen den HSV an, die haben beim UEFA-Cup in Bergen ebenfalls Pyromaterial abgebrannt. Also müssen wir drastische Maßnahmen ergreifen. Was bedeuten würde, wir müssten Zelte aufbauen und jeder muss sich bis zur Unterhose ausziehen. Wer das nicht macht, bekommt keinen Zutritt. Denn sollte wieder etwas vorkommen, müssten wir mit einer Spielsperre rechnen“, so Schäfer weiter. Erst jüngst hatte eine Dresdnerin, die sich in Saarbrücken am Gästeeingang entblößen musste, vom Oberverwaltungsgericht Saarlouis Recht bekommen mit ihrer Klage gegen derartiges Vorgehen.

    Geschrieben von:  yeti

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